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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. März 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Abbiegeassistenten für Lkw und Busse werden ab 2022 Pflicht

Die EU-Gesetzgeber haben sich heute (Dienstag) vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Busse und Lkw bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022, für alle neuen Lkw und Busse...

„Viele der neuen Funktionen gibt es schon heute, vor allem aber in Fahrzeugen der Luxusklasse. Jetzt erhöhen wir das Sicherheitsniveau generell für alle Kraftfahrzeuge und ebnen den Weg für die vernetzte und automatisierte Mobilität der Zukunft“, so Bieńkowska.

Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat noch förmlich gebilligt werden. Die neuen Sicherheitsmerkmale werden ab 2022 verbindlich vorgeschrieben, mit Ausnahme der Direktsicht bei Lkw und Bussen und des erweiterten Kopfaufschlagsbereichs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die wegen der nötigen Konstruktionsänderungen erst später folgen werden.

Der praktische Einsatz solcher neuen Technik kann dazu beitragen, die Zahl der Unfälle mit Toten und Verletzten auf unseren Straßen zu senken, von denen 90 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Im Mai 2018 hatte die Kommission vorgeschlagen, bestimmte Fahrzeugsicherheitsmaßnahmen obligatorisch zu machen, beispielsweise Systeme zur Verringerung gefährlicher toter Winkel bei Lkw und Bussen und Einrichtungen zur Warnung des Fahrers bei Müdigkeit oder Ablenkung. Hochentwickelte Sicherheitsfunktionen werden so dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu verringern. Außerdem bereiten sie den Weg für eine zunehmend vernetzte und automatisierte Mobilität und stärken die globale Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.

Zu den neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmalen gehören (siehe vollständige Liste hier):

  1. Für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse: Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (z. B. Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“).
  2. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Spurhalteassistent, erweitertes Notbremsassistenzsystem (nur Pkw) und crashtesterprobte Sicherheitsgurte.
  3. Für Lkw und Busse: besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen.

Die Kommission geht davon aus, dass dank der vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum bis 2038 über 25 000 Menschenleben gerettet und mindestens 140 000 schwere Verletzungen vermieden werden können. All dies wird zur Erreichung des langfristigen Ziels der EU beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null bringen („Vision Null“).

Die neuen fortschrittlichen Sicherheitsmerkmale werden nicht nur die Menschen auf den europäischen Straßen besser schützen, sondern auch den Fahrern helfen, sich allmählich an die neuen Fahrerassistenzsysteme zu gewöhnen. Die zunehmende Automatisierung bietet ein erhebliches Potenzial, um menschliches Versagen auszugleichen und neue Mobilitätslösungen für ältere Menschen und körperlich behinderte Personen anzubieten. All dies dürfte das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und die Akzeptanz automatisierter Fahrzeuge verbessern, um den Übergang zum autonomen Fahren zu erleichtern.

Hintergrund

In den letzten Jahren hat die EU eine Reihe verbindlicher Maßnahmen getroffen, die zu einer geschätzten Verringerung der Zahl Verkehrstoten um 50 000 pro Jahr beigetragen haben. Dazu gehören elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme für alle Kraftfahrzeuge sowie Notbremsassistenzsysteme und Spurhaltewarnsysteme für Lkw und Busse.

Im Jahr 2017 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um Stellungnahmen der Interessenträger zu möglichen Verbesserungen der derzeitigen Fahrzeugsicherheitsvorschriften einzuholen. Im Rahmen des dritten Pakets „Europa in Bewegung“ machte die Kommission im Mai 2018 Vorschläge zur Überarbeitung der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen und der Verordnung zum Schutz von Fußgängern. Die überarbeitete Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen geht Hand in Hand mit einem effizienten Sicherheitsmanagement der Straßenverkehrsinfrastruktur, wozu der betreffende Kommissionsvorschlag im Februar 2019 angenommen wurde.

Darüber hinaus legte die Kommission eine Mitteilung zur vernetzten und automatisierten Mobilität vor, die darauf abzielt, Europa weltweit zum Vorreiter für vollautomatische sichere Mobilitätssysteme zu machen. Als erstes Arbeitsergebnis im Bereich der vernetzten Mobilität erließ die Kommission neue Vorschriften‚ mit denen die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (C-ITS) auf Europas Straßen beschleunigt wird. Mithilfe solcher kooperativen intelligenten Verkehrssysteme werden Fahrzeuge miteinander, mit der Straßeninfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern „sprechen“ können, z. B. über Gefahrensituationen, Straßenarbeiten und die Steuerung der Ampelphasen, wodurch der Straßenverkehr sicherer, sauberer und effizienter wird.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Sicherheit im Straßenverkehr: Kommission begrüßt Einigung auf neue EU-Vorschriften, die zur Rettung von Menschenleben beitragen

Pressemitteilung: Sicherheit im Straßenverkehr: Kommission begrüßt Einigung auf neue EU-Vorschriften, die zur Rettung von Menschenleben beitragen

Pressemitteilung: Drittes Paket „Europa in Bewegung“

Fragen und Antworten: Drittes Paket „Europa in Bewegung“

Factsheet: Sichere Mobilität

Factsheet: Vernetzte und automatisierte Mobilität

Veranschaulichung: Alle neuen Sicherheitsmerkmale im Überblick

Website: Sicherheit im Automobilsektor

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. März 2019
Autor
Vertretung in Deutschland