Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärte: „Zum ersten Mal erhalten wir jetzt verlässliche Daten, die in die Debatte einfließen werden, in der wir uns derzeit mit Städten in ganz Europa austauschen. Dabei geht es um die Frage, wie mit dieser neuen Realität ausgewogen umzugehen ist. Die Kommission steht den großartigen Chancen der kollaborativen Wirtschaft nach wie vor positiv gegenüber. Gleichzeitig wird sie die lokalen Gemeinschaften dabei unterstützen, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus diesem raschen Wandel ergeben.“
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni fügte hinzu: „Wir sind einen wichtigen Schritt vorangekommen. Eurostat ist nun in der Lage, Behörden in ganz Europa zu unterstützen, die sich um Daten über kollaborative kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen bemühen. Künftig können Behörden diese neu verfügbaren Daten für eine fundierte Politikgestaltung nutzen. Eurostat wird erstmals direkt mit der Wirtschaft zusammenarbeiten, um verlässliche Daten für die gesamte EU in kohärenter Weise zur Verfügung zu stellen.“
Die von jeder einzelnen Plattform und – im Namen der Europäischen Kommission – von Eurostat unterzeichnete Vereinbarung sieht Folgendes vor:
- Regelmäßige und verlässliche Daten von den vier Plattformen: Die gemeinsam genutzten Daten werden über die Zahl der gebuchten Übernachtungen und die Zahl der Gäste Aufschluss geben. Die Daten werden auf Ebene der Städte und Gemeinden aggregiert. Die Plattformen stimmten einer kontinuierlichen Datenweitergabe zu.
- Schutz der Privatsphäre: Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und damit der Gäste und Gastgeber wird im Einklang mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften geschützt. Mit den Daten können einzelne Bürger oder Immobilieneigentümer nicht identifiziert werden.
- Veröffentlichung der Daten: Die von den Plattformen bereitgestellten Daten werden von Eurostat statistisch validiert und aggregiert. Eurostat wird Daten sowohl für alle Mitgliedstaaten als auch für zahlreiche Regionen und Städte veröffentlichen und dazu die von den Plattformen eingeholten Informationen kombinieren. Die ersten Statistiken dürften im zweiten Halbjahr 2020 veröffentlicht werden.
Hintergrund
Das Phänomen der kollaborativen Wirtschaft, auch Sharing Economy genannt, existiert in einer Vielzahl von Sektoren und verbreitet sich überall in Europa mit zunehmender Geschwindigkeit. Wie eine von Eurostat im Jahr 2019 durchgeführte Erhebung ergab, haben 21 Prozent der EU-Bürger eine Website oder App genutzt, um eine Unterkunft bei einer anderen Privatperson zu reservieren, und 8 Prozent auf die gleiche Weise Verkehrsdienstleistungen gebucht. Im Tourismussektor bietet die kollaborative Wirtschaft für Bürger und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmer und KMU viele attraktive Chancen. Gleichzeitig bringt die rasche Entwicklung dieser Wirtschaftsform Herausforderungen mit sich, insbesondere an beliebten Reisezielen. Daher sind Städte, Gemeinden und andere Gemeinschaften bestrebt, die Förderung des Tourismus und der damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile mit der Wahrung der Integrität der lokalen Gemeinschaften in Einklang zu bringen.
Im Interesse einer ausgewogeneren Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft veröffentlichte die Kommission 2016 Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten über die Anwendung der geltenden EU-Vorschriften auf die kollaborative Wirtschaft. In einer Reihe von Workshops wurden in den Jahren 2017 und 2018 politische Grundsätze und bewährte Verfahren speziell für kollaborative kurzzeitige Beherbergungsdienstleistungen ermittelt.
Im Bereich der Kurzzeitvermietung arbeitet die Kommission auch mit Städten in ganz Europa bei der Bewältigung von Problemen zusammen, die aufgrund der raschen Expansion der kollaborativen Wirtschaft bezüglich der Vermietung von Unterkünften auf kurze Dauer entstanden sind, und pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit den lokalen Regulierungsbehörden. Dabei geht es um mögliche Strategien und bewährte Verfahren, die Behörden und andere Interessenträger berücksichtigen sollten, wenn sie Maßnahmen im Einklang mit dem EU-Recht einführen.
Dank der heute geschlossenen Vereinbarung wird Eurostat Schlüsseldaten von den vier Kooperationsplattformen erhalten und auf seiner Website aufschlussreiche Statistiken über kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen, die über diese Plattformen gebucht wurden, veröffentlichen können. Eurostat hat den Auftrag, zuverlässige und vergleichbare europäische Statistiken bereitzustellen, damit alle Interessenträger fundierte Entscheidungen treffen können.
Weitere Informationen:
Flyer über die Flash-Eurobarometer-Umfrage zur kollaborativen Wirtschaft (2018)
Überblick über die politischen Maßnahmen der Kommission zur kollaborativen Wirtschaft
Eurostat-Datensatz zur kollaborativen Wirtschaft
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John ), Tel.: +49 (30) 2280- 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland