Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sieben weitere Staaten vor dem Gerichtshof im Zusammenhang mit der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können (unabhängig davon, ob die Whistleblower in Behörden oder in Unternehmen tätig sind).
In der aktuellen Runde der Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission Deutschland und vier weiteren Ländern zudem sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahmen zugesandt, da sie die EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Das ist die zweite Stufe in einem höchstens dreistufigen Verfahren. Sie haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten.
Schutz von Whistleblowern
Neben Deutschland verklagt die EU-Kommission auch Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen. Die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) soll einen zuverlässigen Schutz vor Repressalien gegen Whistleblower etablieren. Der Hinweisgeberschutz muss sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (Meldung an die zuständige Behörde) gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17. Dezember 2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.
Die Richtlinie ist von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung des Unionsrechts in mehreren wichtigen Politikbereichen, in denen Verstöße gegen das Unionsrecht dem öffentlichen Interesse schaden können. Das Augenmerk gilt dabei insbesondere dem Umweltschutz, dem öffentlichen Beschaffungswesen, den Finanzdienstleistungen, der nuklearen Sicherheit, der Produktsicherheit und dem Schutz der finanziellen Interessen der Union.
Hintergrund
Am 23. April 2018 legte die Kommission ein Paket mit Initiativen vor: dazu gehören ein Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und eine Mitteilung; mit diesem Paket soll aus Gründen des öffentlichen Interesses auf europäischer Ebene ein umfassender Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern geschaffen werden. Die Richtlinie wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet und trat am 16. Dezember 2019 in Kraft.
Im Januar 2022 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission. Darüber hinaus übermittelte sie im Juli 2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 15 Mitgliedstaaten, die noch keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten. Im September 2022 folgten Stellungnahmen an vier weitere Mitgliedstaaten.
Da die Antworten von acht Mitgliedstaaten auf die Stellungnahmen der Kommission nicht zufriedenstellend waren, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung zur Klage vor dem Gerichtshof
Vertragsverletzungsverfahren: Entscheidungen im Februar (Zusammenfassung)
Fragen und Antworten zu Vertragsverletzungsverfahren
Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern
Datenbank der Vertragsverletzungsverfahren
EU-Vertragsverletzungsverfahren
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland