Das Treffen fand auf Anfrage des Vorstandsvorsitzenden O'Leary statt. Dabei ging es um den aktuellen Streit bei der Fluggesellschaft über die Anwendung des Arbeitsrechts und die von Ryanair bisher ergriffenen Maßnahmen. Bei dem Treffen bekräftigte Kommissarin Thyssen, dass die EU-Vorschriften über Arbeitsverträge für Flugbesatzungen klar sind: Es ist nicht die Flagge des Flugzeugs, die das anwendbare Recht bestimmt. Entscheidend ist vielmehr der Ort, von dem aus ein Arbeitnehmer morgens startet und am Abend heimkehrt, ohne dass der Arbeitgeber seine Ausgaben decken muss.
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Daily News vom 26.09.2018
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26 September 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland