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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. Januar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 – für ein Europa das schützt, stärkt und verteidigt

Im neuen Jahr wird die Europäische Kommission all ihre Anstrengungen ihrem Arbeitsprogramm für 2017 widmen, um den größten Herausforderungen zu begegnen, denen sich die Europäer heute gegenübersehen. Es konzentriert sich auf die 10 politischen...

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(03.01.2017) – Im Dezember hatten sich die Präsidenten von Parlament, Rat und Kommission erstmals in einer gemeinsamen Erklärung auf die gesetzgeberischen Prioritäten für 2017 verständigt. Die drei Präsidenten wollen dafür sorgen, dass die Arbeiten in ihren jeweiligen Institutionen straff organisiert werden, damit vorrangige Initiativen rasch vorankommen und das Gesetzgebungsverfahren wenn möglich noch vor Ende des Jahres 2017 abgeschlossen werden kann.

Das bereits im Oktober vorgelegte Arbeitsprogramm der Kommission steht damit im Einklang und erläutert konkrete Initiativen für das Jahr 2017, mit denen die Kommission ihren Beitrag zu den Vorbereitungen für den 60. Jahrestag der Römischen Verträge im März 2017 leistet. Es konzentriert sich auf Schlüsselinitiativen zur Umsetzung der 10 Prioritäten der Juncker-Kommission:

1) Zur Schaffung neuer Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen: eine Initiative im Jugendbereich, einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und einen mehrjährigen Finanzrahmen;

2) eine Halbzeitüberprüfung der Situation beim digitalen Binnenmarkt;

3) bei den Maßnahmen zur Umsetzung der Energieunion: Arbeitsschwerpunkt auf emissionsarme Verkehrsmittel und emissionsarme Mobilität;

4) der Binnenmarkt soll vertieft und gerechter gestaltet werden durch Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Weltraumstrategie für Europa und des Aktionsplans für eine Kapitalmarktstrategie sowie durch Vorschläge für eine fairere Unternehmensbesteuerung;

5) die Kommission wird Reformvorschläge für eine EU mit 27 Mitgliedstaaten machen, die Wirtschafts- und Währungsunion stärken und eine Europäische Säule der sozialen Rechte initiieren;

6) Umsetzung der Strategie „Handel für Alle“, Fortsetzung der Handelsgespräche mit Partnern und gleichzeitig Stärkung der handelspolitischen Schutzinstrumente;

7) weitere Arbeit an der Verwirklichung einer Sicherheitsunion zur Bekämpfung des Terrorismus und die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre anpassen;

8) die Europäische Migrationsagenda wird weiter umgesetzt werden;

9) um Europas Rolle auf der internationalen Bühne zu stärken, werden wird die Europäische Kommission einen Aktionsplan auf den Weg bringen, zu dem auch ein Europäischer Verteidigungsfonds gehören wird, und die Kommission und die Hohe Vertreterin werden eine EU-Strategie für Syrien entwickeln und die globale EU-Strategie und die Partnerschaft EU-Afrika umsetzen;

10) bestehende Rechtsakte werden mit den Vertragsvorschriften über delegierte und Durchführungsrechtsakte in Einklang gebracht und die Legitimität der bestehenden Verfahren für die Annahme bestimmter Sekundärrechtsakte auf den Prüfstand gestellt. Schließlich wird die Kommission größere Anstrengungen unternehmen, um das EU-Recht durchzusetzen.

REFIT: Dinge besser machen

Die Kommission schlägt vor, 19 noch nicht verabschiedete Gesetzesvorschläge, die hinfällig geworden sind, zurückzuziehen, und 16 inzwischen überholte Rechtsakte aufzuheben. Zudem wird die Kommission noch größere Anstrengungen unternehmen, um die Durchsetzung des EU-Rechts auf einer Reihe von Politikfeldern (darunter Binnenmarkt und Umwelt) zu verbessern, denn auch das beste Gesetz nützt nichts, wenn es vor Ort folgenlos bleibt.

Bei vielen der Schlüsselinitiativen, die die Kommission für das kommende Jahr geplant hat, handelt es sich um Überprüfungen der Eignung und Leistungsfähigkeit von Vorschriften (REFIT). Sie sind dazu da, bestehende Rechtsvorschriften zu aktualisieren, damit sie weiterhin wirksam und ohne übermäßigen Aufwand ihre Ziele erreichen.

Hintergrund

Die Kommission nimmt jedes Jahr ein Arbeitsprogramm an, in dem sie darlegt, welche Maßnahmen sie in den kommenden zwölf Monaten in Angriff nehmen möchte. Aus dem Arbeitsprogramm können die Bürgerinnen und Bürger sowie die an der Gesetzgebung beteiligten Organe der EU entnehmen, welche neuen Initiativen die Kommission vorlegen, welche nicht verabschiedeten Vorschläge sie zurückziehen und welche bestehenden EU-Vorschriften sie überprüfen wird.

Bei der Erarbeitung ihres Arbeitsprogramms 2017 hat sich die Kommission im Rahmen der neuen interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat beraten. Die Beratungen basierten auf einer Erklärung, die Präsident Juncker und der Erste Vizepräsident Timmermans am 9. September im Anschluss an die Rede des Präsidenten zur Lage der Europäischen Union an Parlament und Rat gerichtet hatten.

Weitere Informationen

F&A zum Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Mitteilung zum Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Anhang 1 – Schlüsselinitiativen

Anhang 2 – Neue REFIT-Maßnahmen

Anhang 3 – Prioritäten für die gesetzgebenden Organe

Anhang 4 – Geplante Rücknahmen oder Änderungen

Anhang 5 – Liste der aufzuhebenden Rechtsakte

Der REFIT-Anzeiger

Der REFIT-Anzeiger – Zusammenfassung

Politische Leitlinien von Präsident Juncker

Die Rede zur Lage der Union 2016, Absichtserklärung, und Bericht über die Fortschritte bei den zehn Prioritäten

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland