Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet. Die neuen Bedingungen beschreiben, welche Dienste Facebook an Dritte verkauft, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basieren, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden können.
Diese Entscheidung folgt auf den Austausch mit Kommission und Verbraucherbehörden, der darauf abzielte, den Nutzern eine vollständige Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook in einer umfassenden und klaren Sprache zu ermöglichen.
Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social-Media-Plattformen im Jahr 2018 forderten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale Netzwerk finanziert wird und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt werden. Sie forderten die Plattform auch auf, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.
Infolgedessen wird Facebook einen neuen Text in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, der erklärt, dass es den Nutzern seine Dienste nicht im Gegenzug für die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten und zur Nutzung kommerzieller Werbung in Rechnung stellt. Die Nutzungsbedingungen von Facebook werden nun deutlich machen, dass ihr Geschäftsmodell darauf beruht, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen, indem sie die Daten aus den Profilen ihrer Nutzer verwenden.
Nächste Schritte
Facebook wird die Umsetzung aller Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 abschließen. Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene werden die Umsetzung genau überwachen.
Sollte Facebook seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die nationalen Verbraucherbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu ergreifen.
Hintergrund
Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verbindet die nationalen Verbraucherbehörden in einem europäischen Netzwerk. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land die Unterstützung ihres Amtskollegen in einem anderen EU-Land anfordern, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu verhindern.
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat unter der Koordination der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) eine gemeinsame Bewertung der Nutzungsbedingungen von Facebook durchgeführt und das Unternehmen sowie Twitter und Google+ gebeten, eine Reihe von Vertragsbedingungen zu verbessern.
Weitere Informationen:
Factsheet zu den von Facebook umgesetzten Änderungen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. April 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland