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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 11. März 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen müssen weiter gemeldet und genehmigt werden

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) den Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für COVID-19-Impfstoffausfuhren bis Ende Juni verlängert. Grund dafür sind anhaltende Verzögerungen bei einigen Impfstofflieferungen in die EU. Die...

„Wir werden darauf bestehen, dass die Vereinbarungen eingehalten werden, und wir werden weiterhin mit den Unternehmen zusammenarbeiten, um die Produktion in Europa so schnell wie möglich hochzufahren“, so Kyriakides weiter.

Der Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel, Valdis Dombrovskis, betonte: „Die ersten Wochen der Anwendung dieses Instruments haben gezeigt, dass die von vielen befürchtete Unterbrechung des Handels nicht eingetreten ist. Seit Einführung der Maßnahme wurden Ausfuhren in mehr als 30 Länder genehmigt. Dies bestätigt, dass die EU selbst in dieser kritischen Gesundheitslage ein zuverlässiger und verantwortungsvoller Handelspartner ist.“

EU ist weltweit führender Lieferant von COVID-19-Impfstoffen

Die EU ist weiterhin der führende Lieferant von Impfstoffen in die Welt. Sechs Wochen seit Bestehen dieses Mechanismus wurden 249 Exportanträge in 31 verschiedene Länder für insgesamt 34.090.267 Dosen bewilligt, da sie die vertraglichen Verpflichtungen zwischen der EU und den Impfstoffherstellern nicht gefährdet haben. Nur ein Exportantrag von AstraZeneca nach Australien wurde nicht bewilligt.

Zu den wichtigsten Exportzielen gehören das Vereinigte Königreich (mit ca. 9,1 Millionen Dosen), Kanada (3,9 Millionen), Mexiko (3,1 Millionen), Japan (2,7 Millionen), Saudi-Arabien (1,4 Millionen), Hongkong (1,3 Millionen), Singapur (1 Million), die Vereinigten Staaten (1 Million), Chile (0,9 Millionen) und Malaysia (0,8 Millionen).

Wie bisher sind Impfstofflieferungen für humanitäre Hilfe, Lieferungen in Länder der COVAX-Fazilität sowie Lieferungen in die direkte EU-Nachbarschaft von dem Exportmechanismus befreit.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung

Faktenblatt zum Exportmechanismus

Die Durchführungsverordnung der Kommission zum Exportmechanismus

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland