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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung7. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Bahnverkehr: besserer Schutz und angenehmere Reiseerfahrung für Fahrgäste

Participation of Maroš Šefčovič, Vice-President of the EC, in a naming ceremony of an ICE train under the name Europa/Europe

Heute treten die neuen EU-Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Die Fahrgäste sind nun besser geschützt, wenn ihre Reise unterbrochen wird. Zudem müssen die Eisenbahnunternehmen Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität ungehinderte Reiseerfahrungen bieten. Darüber hinaus müssen die Unternehmen Verkehrs- und Reisedaten in Echtzeit austauschen, um wettbewerbsfähigere Fahrkartenangebote anzubieten. Adina Vălean, EU-Kommissarin für Mobilität und Verkehr, erklärte: „Diese neue Reihe von Passagierrechten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren und nachhaltigen Vernetzung der europäischen Bürger. Wir brauchen starke und moderne Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr, um mehr Nutzer für die Schiene zu gewinnen und zu unseren Klimazielen beizutragen.“

Wenn ein Anschlusszug aufgrund von Reisestörungen verpasst wird und die Passagiere innerhalb von 100 Minuten nach der Störung keine Lösung erhalten haben, haben sie nun ein neues Recht auf Selbstbeförderung. Das bedeutet, dass die Fahrgäste selbst die Weiterreise mit dem Zug oder dem Bus neu organisieren und sich die „erforderlichen, angemessenen“ Kosten des zusätzlichen Fahrscheins vom Beförderer erstatten lassen können.

Einige Eisenbahnunternehmen müssen "Durchgangsfahrkarten" zur Verfügung stellen. Dies entspricht mehr Rechten für Fahrgäste bei verpassten Anschlussflügen, z. B. Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte oder auf Entschädigung, Zugang zu einer Unterkunft, wenn die Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann etc.

Die neuen Vorschriften verbessern auch die Verfügbarkeit von Reiseinformationen in Echtzeit für Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter. Indem sie den Zugang zu Buchungssystemen für Eisenbahnunternehmen erleichtern, werden sie Verkäufern und Betreibern auch die Möglichkeit bieten, innovativere Angebote anzubieten, z. B. gebündelte Fahrscheine, die verschiedene Beförderungsunternehmen abdecken, sowie die Möglichkeit, Anschlussverbindungen zu kombinieren, die bisher nicht angeboten wurden. Diese neuen Bestimmungen werden den Schienenverkehr für Verkehrsteilnehmer mit eingeschränkter Mobilität benutzerfreundlicher machen.

Weitere Informationen

Daily News vom 7. Juni

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John). Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland