Die EU-Kommission hat auf die Europäische Bürgerinitiative „Stoppt das Finning – Stoppt den Handel“ reagiert und eine Reihe Maßnahmen angekündigt, um den internationalen Handel mit losen Haifischflossen zu beenden. Die Kommission will unter anderen die Möglichkeit einer Gesetzesinitiative zur Beendigung des Handels mit losen Haifischflossen prüfen, eine Folgenabschätzung einleiten und die relevanten Statistiken über den Handel mit Haiprodukten verbessern. Die Kommission wird auch die Durchsetzung der EU-Rückverfolgungsmaßnahmen verstärken und mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. Bei der grausamen und illegalen Praxis des „Finning“ werden einem Hai die Flossen abgeschnitten und das noch lebende Tier zurück ins Meer geworfen. In der EU ist dies schon länger verboten.
Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, begrüßte die Bürgerinitiative und betonte: „Die EU ist seit langem eine führende Kraft im Bereich der Nachhaltigkeit von Meeresbeständen, einschließlich Haien. Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung zu mehr Handeln. Ich freue mich, auf diese Initiative mit mehreren Maßnahmen reagieren zu können, die wichtige Schritte zu einem besseren Schutz der Haie darstellen, die für die Gesundheit unserer Ozeane von grundlegender Bedeutung sind.“
Umfassende Maßnahmen für die Nachhaltigkeit des Haifischfangs und -handels
Die EU setzt sich für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung von Haien und anderen biologischen Meeresressourcen innerhalb und außerhalb der EU ein. Die Unterstützung dieser Initiative durch mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger ist ein klares Signal und eine Ermutigung, den hohen Anspruch, den die Kommission seit 2003 mit der Einführung der „Haifischfangverordnung“ in der EU verfolgt, beizubehalten und zu verstärken. Die EU betrachtet das Abtrennen von Haifischflossen seit dem Jahr 2003 als inakzeptabel. Mit der "Haifischflossen-Verordnung" (Verordnung (EU) Nr. 605/2013) ist das Abtrennen von Haifischflossen an Bord aller Schiffe, die in EU-Gewässern fischen, und überall sonst für Schiffe unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates verboten.
Als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative verpflichtet sich die Kommission, weitere Maßnahmen in drei Bereichen zu ergreifen:
- die Möglichkeit zu prüfen, eine gesetzgeberische Maßnahme zu ergreifen, um den Handel mit losen Haifischflossen zu beenden;
- unverzüglich mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen, um bis Ende 2023 eine Folgenabschätzung über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Politik „Fins naturally attached“ auf das Inverkehrbringen von Haifischen in der EU oder im internationalen Handel (Einfuhren und Ausfuhren) durchzuführen;
- bis Ende 2024 detailliertere EU-Ein- und -Ausfuhrdaten zu liefern, um die Statistiken über den Handel mit Haiprodukten zu verbessern.
Die Kommission wird auch die bereits strengen EU-Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette besser durchsetzen: Kontrolle der Fischerei auf See, Haierzeugnisse von der Anlandung bis zum Verbraucher, Verbraucherinformation sowie Verhinderung und Wiedergutmachung von illegalem Handel. Sie wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interpol dafür sorgen, dass die Fischer und die Behörden der Mitgliedstaaten vollständige und zuverlässige Informationen zu all diesen Aspekten sammeln und melden.
Schließlich wird die Kommission die internationalen Maßnahmen der EU verstärken, da der Handel mit Haifischflossen global ist. Ziel ist es, die wirksame Umsetzung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Haifischarten zu stärken und für ein weltweites Verbot des Abtrennens von Haifischflossen einzutreten, die Verringerung der Nachfrage nach Haifischflossen zu fördern und den illegalen Handel mit Haifischflossen zu bekämpfen.
Die Kommission wird mit den EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen von CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen), mit regionalen Fischereiorganisationen, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und auf bilateraler Ebene mit Drittländern zusammenarbeiten.
Hintergrund
Haie spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts der marinen Ökosysteme, und sie sind durch menschliche Aktivitäten gefährdet. Trotz der Bemühungen, den Schutz der Haie in den letzten Jahren zu verbessern, befinden sich viele Haipopulationen in einer kritischen Situation – mehr als ein Drittel der Haiarten sind vom Aussterben bedroht, d. h. sie gelten als stark gefährdet, gefährdet oder anfällig. Die Kommission erkennt an, dass das Finning von Haifischen eine der größten Bedrohungen für die Erhaltung dieser Arten darstellt.
Die Europäische Bürgerinitiative „Stoppt das Finning - Stoppt den Handel“ spiegelt die Besorgnis der Öffentlichkeit über die Nachhaltigkeit des weltweiten Haifischfangs und -handels wider und fordert die Kommission auf
- den Handel mit losen Haifischflossen in der EU zu unterbinden; und
- die Verordnung (EU) Nr. 605/2013 über das Verbot des Abtrennens von Haifischflossen zu erweitern, um auch die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von losen Haifischflossen zu verbieten.
Die Europäische Bürgerinitiative „Stoppt das Finning - Stoppt den Handel“ wurde im Januar 2020 registriert und der Europäischen Kommission im Januar 2023 vorgelegt.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde im April 2012 eingeführt, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Agenda in einer Vielzahl von Politikbereichen zu bestimmen. Eine EBI ermöglicht es 1 Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission aufzufordern, rechtliche Maßnahmen in Bereichen vorzuschlagen, in denen die Kommission dazu befugt ist. Die EBI ist eines der wichtigsten innovativen Instrumente zur Förderung der partizipativen Demokratie auf EU-Ebene.
Weitere Informationen:
Europäische Bürgerinitiative "Stoppt das Finning - Stoppt den Handel"
Allgemeine Infos zur Europäischen Bürgerinitiative
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. Juli 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland