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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. November 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Behörden erhalten mehr Befugnisse zur Durchsetzung von Verbraucherrechten

Nationale Behörden sollen künftig mehr Befugnisse zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten erhalten. Das Europäische Parlament hat heute (Dienstag) einem neuen Rahmen für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zugestimmt. „Die jüngsten Fälle...

Parlament

Die Kommission hatte die neuen Regeln im Mai 2016 mit dem Ziel vorgeschlagen, die EU-weite Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz zu verbessern. Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Kommission künftig mit den nationalen Durchsetzungsbehörden gemeinsame Maßnahmen koordinieren, mit denen diesen Praktiken Einhalt geboten werden soll. Sie wird dafür sorgen, dass ein für die Mitgliedstaaten und Unternehmen zeit- und ressourcensparender Verbraucherschutz betrieben wird. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt werden die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, um sicherzustellen, dass ihre Verbraucherbehörden die neuen Standards erfüllen.

Die Verordnung ist Teil der Bemühungen der Kommission ihre Verbraucherregeln zu aktualisieren. Im Frühjahr wird die Kommission ihr Paket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorstellen.

Weitere Informationen:

Factsheet

Website zur Grenzüberschreitenden Durchsetzung der Verbraucherrechte

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland