Die Kommission befürchtet, dass zwei niederländische Steuerreglungen es Inter IKEA ermöglicht haben, weniger Steuern bezahlt zu haben und dadurch unfaire Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschafft zu haben. Dies stellt eine Verletzung der EU-Beihilferegeln dar.
Bei der eingehenden Prüfung erhalten die Niederlande und Dritte die Gelegenheit, Stellungnahmen in dem Fall abzugeben. Die Prüfung stellt Vorwegnahme des Ergebnisses dar.
Weitere Informationen
Die Entscheidung ist unter dieser Nummer abrufbar SA.46470
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. März 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland