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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. März 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Beihilfenanzeiger 2016: Modernisiertes Beihilferecht beschleunigt Genehmigungsverfahren der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten können Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rascher selbst durchführen. Die Kommission wiederum kann ihre Beihilfenkontrolle auf die potenziell grenzüberschreitend...

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(15.03.2017) - Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Von der Modernisierung des Beihilferechts, mit der wir 2012 begonnen haben, profitieren sowohl die Beihilfeempfänger als auch die Mitgliedstaaten. Mehr als neun von zehn neuen Beihilfen können ausbezahlt werden, ohne vorher von der Kommission genehmigt werden zu müssen. Das spart Zeit und erlaubt es der Kommission, sich auf diejenigen Beihilfemaßnahmen zu konzentrieren, bei denen Wettbewerbsprobleme und Handelsbeeinträchtigungen besonders wahrscheinlich sind.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Beihilfenanzeigers 2016:

  • Rund 95 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen, die zu Auszahlungen führten, fielen unter die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und konnten somit rascher ausgezahlt werden. Gegenüber 2013 hat die Anzahl der unter diese Kategorie fallenden Beihilfemaßnahmen um 24 Prozent zugenommen. Der Anteil der unter die Gruppenfreistellung fallenden Ausgaben betrug etwa 43 Prozent bei KMU-Beihilfen, 46 Prozent bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen, 55 Prozent bei Beihilfen zur regionalen Entwicklung, 69 Prozent bei Beschäftigungsbeihilfen und 96 Prozent bei Ausbildungsbeihilfen. Somit konnten die meisten zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung oder für andere Ziele von gemeinsamem Interesse gewährten Beihilfen von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, ohne vorher bei der Kommission angemeldet bzw. genehmigt werden zu müssen.
  • Die angemeldeten Maßnahmen, die weiterhin genauer geprüft werden, sind in der Regel mit größeren finanziellen Ressourcen verbunden als früher. Damit kann die Kommission ihrem generellen Anspruch gerecht werden, ihre Kräfte auf wichtige Angelegenheiten zu konzentrieren. Konkret waren 2015 29 Prozent aller durchgeführten angemeldeten Beihilfemaßnahmen mit Ausgaben von mehr als 5 Mio. Euro verbunden. Gegenüber 2014 macht dies einen Anstieg um rund 5 Prozent aus.
  • Insgesamt haben die Mitgliedstaaten 2015 98,2 Mrd. Euro (0,67 Prozent des EU-BIP) für staatliche Beihilfen ausgegeben. 2014 betrugen diese Ausgaben 101,2 Mrd. Euro, d. h. 0,72 Prozent des EU-BIP.
  • Die Gelder werden zunehmend für allgemeine Ziele von EU-Interesse eingesetzt, wie regionale Entwicklung, Beschäftigung, Umweltschutz, Forschung, Entwicklung und Innovation, Wagniskapital und KMU-Förderung. Auf diese Ziele entfielen 2015 mehr als 85 Prozent aller Ausgaben für Beihilfen. Gegenüber 2012 bedeutet dies einen absoluten Anstieg um etwa 10 Prozent.
  • Auf Umweltschutz und Energie-Sparmaßnahmen entfielen rund 46 Porzent aller Ausgaben. Diese Kategorie, die insbesondere auf die Verwirklichung der Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien abzielt, liegt in 15 Mitgliedstaaten an der Spitze der Ausgabenstatistik.

Der jährlich erscheinende Beihilfenanzeiger beruht auf Aufstellungen der Mitgliedstaaten über ihre einschlägigen Ausgaben und umfasst sämtliche in Kraft befindlichen Beihilfemaßnahmen zugunsten des verarbeitenden Gewerbes, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Fischerei. Ebenfalls aufgeführt werden Beihilfen, die im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise an Geldinstitute vergeben wurden. Nicht erfasst wird lediglich ein Großteil der Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Leistungen der Daseinsvorsorge).

Modernisierung des Beihilferechts

Seit Mai 2012 hat die Kommission das EU-Beihilferecht einer großangelegten Modernisierung unterzogen. Auf der Grundlage der neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rasch durchführen, und die Kommission kann ihre Beihilfenkontrolle auf die potenziell wettbewerbsschädlichsten Maßnahmen konzentrieren.

Aufgrund der neuen Transparenzerfordernisse sind die Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2016 verpflichtet, die Namen der Beihilfeempfänger und die ausgezahlten Beträge, sofern sie über 500 000 EUR liegen, zu veröffentlichen. Die Kommission hat eine neue Datenbank – die Transparenzdatenbank für staatliche Beihilfen – entwickelt, in der alle Mitgliedstaaten Informationen über vergebene Beihilfen veröffentlichen sollen. Bislang enthält sie Angaben von 19 Mitgliedstaaten zu über 1700 gewährten Beihilfen.

Staatliche Beihilfen: Laut Beihilfenanzeiger 2016 können die Mitgliedstaaten Beihilfen dank der Modernisierung des Beihilferechts rascher gewähren

State Aid Scoreboard 2016

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. März 2017
Autor
Vertretung in Deutschland