In ihrer Erklärung betonten beide weiter: „Dabei handelt es sich um die erste verbindliche und umfassende internationale Übereinkunft in Europa, mit der das Problem der Gewalt gegen Frauen angegangen wird. Die Istanbul-Konvention wird es der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, die Maßnahmen zur Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt weiter auszubauen und zu stärken. Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention senden wir in diesem Jahr 2017, das die Kommission der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gewidmet hat, ein wichtiges politisches Signal aus: Die EU ist fest entschlossen, der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen.“
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist der ausführlichste internationale Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es erkennt Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte an. Die Konvention regelt gezielte Maßnahmen zur Prävention von Gewalt, den Schutz von Opfern und die Verfolgung der Täter. Die EU-Kommission hat im März 2016 den EU-Beitritt zur internationalen Konvention vorgeschlagen.
Weitere Informationen:
Factsheet zur Istanbul-Konvention und zu den EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Kampagne „Say no! Stop violence against women!“ („Sagt Nein! Keine Gewalt mehr gegen Frauen!“)
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland