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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung7. Februar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Einigung auf EU-Richtlinie

Zu sehen sind EU-Flaggen.
European Union 2018

Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Kommission hatte den Vorschlag im März 2022 eingebracht.

Die Richtlinie ist ein Meilenstein – das erste umfassende Rechtsinstrument auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die in der Europäischen Union nach wie vor allgegenwärtig ist. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Es ist höchste Zeit, dass Frauen in den Genuss der grundlegendsten Rechte kommen.“

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz betonte, dass die Richtlinie für alle Frauen in Europa erhebliche Veränderungen bedeutet: „Dies ist ein wichtiger Schritt gegen viele Formen der Gewalt in der realen Welt, bringt aber vor allem tiefgreifende Änderungen für die Online-Welt mit sich, indem bestimmte Formen der Cybergewalt unter Strafe gestellt werden. Es war höchste Zeit, wie die jüngsten Entwicklungen zeigen. Die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, darunter KI-generierte Bilder, kann zu psychischen Problemen und in Extremfällen sogar zu Selbstmord führen. Durch Cyberstalking und Cybermobbing werden Frauen aus dem öffentlichen Raum gedrängt. Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Urheber eines solchen feigen Verhaltens nicht ungestraft bleiben.“

Die für Gleichstellung zuständige Kommissarin Helena Dalli bezeichnete die Einigung auf die Richtlinie als einen Sieg für die Gleichstellung der Geschlechter in der gesamten Europäischen Union. „Mit dieser Richtlinie wird der Schutz über physische Gewalt hinaus auf psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt ausgedehnt. Ich gratuliere dem Rat und dem Europäischen Parlament zu dem heutigen Durchbruch. Wir müssen uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass Vergewaltigung EU-weit als nicht-einvernehmliche Handlung anerkannt wird.“

Wesentliche Elemente der Richtlinie

Mit der Richtlinie werden körperliche Gewalt sowie psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU sowohl offline als auch online unter Strafe gestellt.

Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsehen werden als eigenständige Straftaten unter Strafe gestellt. Darüber hinaus wird Gewalt im Internet nach den neuen Vorschriften eine Straftat darstellen, einschließlich des nicht einvernehmlichen Austauschs von intimen Bildern (einschließlich Deepfakes), Cyberstalking, Cyber-Belästigung, frauenfeindlicher Hetze und Cyberflashing.

Ein Schlüssel zur Bekämpfung von Cybergewalt ist die digitale Kompetenz. Aus diesem Grund sieht die neue Richtlinie auch Maßnahmen zur Entwicklung von Kompetenzen vor, die es den Nutzern ermöglichen, Cybergewalt zu erkennen und zu bekämpfen, Unterstützung zu suchen und ihre Begehung zu verhindern.

Zwar wurde keine Einigung über die von der Kommission vorgeschlagene Kriminalisierung von Vergewaltigung erzielt, aufgrund mangelnder Einwilligung auf Unionsebene, doch enthält die Richtlinie strenge Präventionsanforderungen. Das soll die zentrale Rolle der Einwilligung in sexuellen Beziehungen fördern und gezielte Maßnahmen zur Verhütung von Vergewaltigungen mit sich bringen.

Die neue Richtlinie sieht auch Maßnahmen zur Verhütung aller Arten von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, vor und legt neue Standards für den Schutz, die Unterstützung und den Zugang der Opfer zur Justiz fest. So werden beispielsweise die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Unterstützung von Opfern Hotlines und Krisenzentren für Vergewaltigungen einzurichten.

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Hintergrund

Wie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 dargelegt, setzt sich die Europäische Kommission für die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Am 1. Oktober 2023 wurde die Kommission Vertragspartei des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – des Übereinkommens von Istanbul. Die EU ist nun an ehrgeizige und umfassende Standards zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung sowie in Bezug auf ihre öffentliche Verwaltung gebunden. Dazu gehören Finanzierungsmaßnahmen, politische und legislative Maßnahmen. Der Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul ist ein Meilenstein bei den Bemühungen der EU um die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter.

Die finanziellen Verpflichtungen der EU für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und die Reaktion auf diese Gewalt sind von durchschnittlich 91 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 282 Millionen Euro im Jahr 2022 gestiegen.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Übereinkommen von Istanbul

Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt

Mitteilung über eine Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie

Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Neue Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels

Aktionsplan für die Gleichstellung III

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820.  Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Februar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland