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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung1. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz: Kommission für Verlängerung der Übergangsverordnung

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Ausnahmeregelung von der e-Privacy-Richtlinie zu verlängern. Sie erlaubt es Providern, sexuellen Missbrauch von Kindern in ihren Diensten freiwillig aufzudecken und zu melden. Die Interimsverordnung ist eine vorübergehende Lösung bis neue, dauerhafte EU-Vorschriften in Kraft sind.

Die bestehende Ausnahmeregelung läuft am 3. August 2024 aus. Wenn bis dahin keine neuen Vorschriften in Kraft sind, fehlt diesen Anbietern in der EU die Rechtsgrundlage, um sexuellen Kindesmissbrauch im Internet aufdecken und melden zu können. Dies würde es Tätern erleichtern, Darstellungen von sexuellen Missbrauch von Kindern weiterzugeben, Kontakt zu Kindern zu suchen („Grooming“) und damit ungestraft davonzukommen. Die vorgeschlagene Verlängerung würde ab dem 4. August 2024 für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gelten.

Kommissionsvorschlag für langfristigen Rechtsrahmen im Mai 2022 vorgelegt

Dies geschieht in einer Zeit, in der die Beweise für sexuellen Kindesmissbrauch an Umfang und Schwere zunehmen und die Berichte eine Schlüsselrolle bei der Untersuchung dieser Verbrechen, der Rettung von Kindern und der Verurteilung der Täter spielen. Daher ist die Verlängerung der Übergangsverordnung notwendig. Im Mai 2022 schlug die Kommission einen langfristigen Rechtsrahmen vor, um dieses schwerwiegende Problem anzugehen: eine Verordnung mit Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die interinstitutionellen Verhandlungen über diesen Vorschlag dauern an.

Um eine Gesetzeslücke bei der Aufdeckung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet zu vermeiden, hat die Kommission nun eine Verlängerung der Geltungsdauer der Interimsverordnung vorgeschlagen. Dies überbrückt den Zeitraum bis zur Annahme der von der Kommission 2022 vorgelegten langfristigen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Die EU-Kommission unterstützt die Mitgesetzgeber weiterhin dabei, eine Einigung über eine nachhaltige Lösung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs und zum Schutz der Kinder zu erzielen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 1. Dezember 2023

Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Übergangsverordnung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland