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Presseartikel28. Januar 2019Vertretung in Deutschland

Bericht: Erschwinglichere Arzneimittel dank Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts

Erschwinglichere Arzneimitteln, eine größere Auswahl für Patienten und Gesundheitssysteme und mehr Innovationen: ein Bericht, den die Europäische Kommission heute (Montag) veröffentlicht hat, zeigt die positiven Auswirkungen einer aktiven...

Der Bericht, den die EU-Kommission in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der 28 EU-Mitgliedstaaten erstellt hat, konzentriert sich auf den Zeitraum nach der Untersuchung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor, die die Kommission 2009 durchführte.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Faire Preise für Arzneimittel

Die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden haben seit 2009 mehr als 100 Fälle untersucht, die wettbewerbswidrige Vereinbarungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung betrafen, und 29 Beschlüsse zur Ahndung rechtswidriger Praktiken im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung erlassen:

  • In diesen Fällen haben die Wettbewerbsbehörden Verhaltensweisen, die höhere Arzneimittelpreise bewirken, geprüft und geahndet.
  • Bei den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen handelte es sich um i) Behinderungsmissbrauch zur Verzögerung des Markteintritts von Generika, ii) Marktaufteilung und Preisabsprachen sowie iii) „Pay-for-delay“-Vereinbarungen, mit denen Originalpräparatehersteller und Generikahersteller übereinkamen, bestimmte Generika vom Markt fernzuhalten, und die dadurch erzielten Gewinne des Originalpräparateherstellers teilten. Mehrere Untersuchungen betrafen iv) überhöhte Preise für patentfreie Arzneimittel.
  • Mit diesen Beschlüssen wurden Geldbußen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro verhängt und Verpflichtungszusagen von Unternehmen zur Abstellung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen für bindend erklärt.

Höhere Preise können auch das Ergebnis von Zusammenschlüssen von Pharmaunternehmen sein, durch die das neu aufgestellte Unternehmen eine größere Preissetzungsmacht erhält. Um eine zu starke Konzentration der Arzneimittelmärkte zu verhindern, prüfte die Kommission mehr als 80 Unternehmenszusammenschlüsse im Arzneimittelsektor. In 19 Fällen gab es Anlass zu Wettbewerbsbedenken, weil der Zusammenschluss zu Preiserhöhungen, insbesondere für Generika oder Biosimilars, hätte führen können. Die Kommission genehmigte diese Zusammenschlüsse erst, nachdem die Unternehmen zugesagt hatten, Teile ihres Geschäfts zu veräußern, um den bisherigen Preiswettbewerb aufrechtzuerhalten.

Zudem führten die Wettbewerbsbehörden mehr als 100 Marktüberwachungs- und Advocacy-Maßnahmen durch, die Einblick in das Funktionieren der Märkte wie auch Orientierungshilfen für die Marktteilnehmer boten und in Einzelfällen zu kartellrechtlichen Untersuchungen führten. Die Advocacy-Maßnahmen wirkten sich auf die Ausgestaltung von Regulierungs- und Rechtsvorschriften aus und trugen dazu bei, bessere Voraussetzungen für einen wirksamen und fairen Wettbewerb zu schaffen oder wiederherzustellen.

Mehr Innovation und Auswahl

In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Wettbewerbsbehörden dazu beigetragen haben‚ das Innovationsniveau in der Branche zu erhalten‚ indem sie auf der Grundlage des Kartellrechts Maßnahmen gegen Praktiken ergriffen, die die Innovationsanreize verzerren konnten. Bei diesen Praktiken handelte es sich vor allem um Versuche, den Markteintritt von Generika zu verzögern, wodurch Unternehmen Gewinne mit älteren Arzneimitteln erzielen können, anstatt mit neuen innovativen Arzneimitteln konkurrieren zu müssen.

Die Fusionskontrollmaßnahmen der Kommission trugen auch zu Innovationen und einer größeren Auswahl an Arzneimitteln bei, indem Vorhaben verhindert wurden, die möglicherweise Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für den Markteintritt neuer Arzneimittel oder die Ausweitung der therapeutischen Verwendung vorhandener Präparate gefährdet hätten.

Raum für weitere Durchsetzungstätigkeiten

Die im Bericht genannten Kartell- und Fusionsfälle zeigen, dass der Arzneimittelsektor einer sorgfältigen Prüfung durch die Wettbewerbsbehörden bedarf. Die bisherigen Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden bieten eine gute Grundlage, um diese Anstrengungen im Arzneimittelsektor zielgerichtet fortzusetzen.

Auch wenn die im Bericht dargelegten Fälle zeigen, dass die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zum Schutz des Preiswettbewerbs und zur Stimulierung der Innovationstätigkeit beiträgt, kann das Wettbewerbsrecht nicht alles leisten. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen aller Interessenträger, um die gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen, nachhaltigen Zugang zu erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.

Weitere Informationen:

Die Zusammenfassung und der Bericht sind in allen EU-Amtssprachen auf der Website der GD Wettbewerb verfügbar.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus ), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Januar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland