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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung25. Juli 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Bericht: EU-Datenregeln für Justiz und Polizei verbessern Opfer-Schutz

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befinden sich Darstellungen zum Thema Justiz und Recht. Auf der linken Seite oben sieht man einen Gerichtshammer, parallel dazu auf der rechten Seite die Darstellung einer Waage, die von einer Hand gehalten wird (Justizsymbol). Der untere Teil des Kreises zeigt einge Hand, die eine kleinere Hand in ihrer hält.

Die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die bestehenden EU-Regeln gut geschützt. Dies zeigt ein Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung. Die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, sollten es laut Justizkommissar Didier Reynders so schnell wie möglich tun - damit die Bürgerinnen und Bürger ein Höchstmaß an Schutz genießen. Reynders betonte: „Der heutige Bericht bestätigt, dass die Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung ein Schlüsselelement für die Sicherheitspolitik der EU ist“.

Die Kommission hatte im April in einem Vertragsverletzungsverfahren ein Aufforderungsschreiben unter anderem an Deutschland gerichtet, weil Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Bundespolizei mitgeteilt hatte.

Vorschriften meist zufriedenstellend umgesetzt

In dem Bericht wird festgestellt, dass die Vorschriften in der EU im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt wurden. Es bestehen aber noch eine Reihe von Problemen, z. B. fehlende Ressourcen für einige Datenschutzbehörden. Dies hatte zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren geführt. Der Bericht enthält auch eine Liste von Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden ausgearbeitet wurden, um das Potenzial der Richtlinie voll auszuschöpfen. Dazu gehören die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie, die Ausstattung der nationalen Datenschutzbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und angemessenen Ressourcen sowie die Herausgabe zusätzlicher Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Der nächste Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie ist für 2026 vorgesehen.

Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden. Sie stellt vor allem sicher, dass die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen ausreichend geschützt sind, und erleichtert die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus.

Weitere Informationen:

Daily News vom 25. Juli 2022

Bericht

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland