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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung20. März 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Bericht: Handel mit Abfällen nimmt zu

Waste collection center

Die Menge der innerhalb und außerhalb der EU verbrachten gefährlichen Abfälle hat sich zwischen 2001 und 2019 mehr als verdoppelt: von 3,9 Millionen Tonnen auf 8,1 Millionen Tonnen. Das hat ein von der EU-Kommission veröffentlichter Bericht über die Umsetzung der bestehenden Regeln über die Verbringung von Abfällen ergeben. Die Daten unterstreichen das Vorhaben der Kommission, Abfälle effizienter als Ressource in die Kreislaufwirtschaft einzubringen und die Ausfuhr von Abfällen strenger zu kontrollieren. Die überarbeitete Verordnung über die Verbringung von Abfällen wird derzeit von Europäischen Parlament und Mitgliedstaaten beraten.

Der Bericht ist ein Schlüsseldokument für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen sowohl innerhalb der EU als auch in Drittstaaten. Der Bericht zeigt zwei wichtige Trends auf: Obwohl die Menge der notifizierten Abfälle während des gesamten Berichtszeitraums stabil blieb, hat sich die Gesamtmenge der innerhalb und außerhalb der EU verbrachten gefährlichen Abfälle von 3,9 Millionen Tonnen im Jahr 2001 auf 8,1 Millionen Tonnen im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Zudem nimmt die Menge der illegalen Verbringungen zu, die bei den Kontrollen der Mitgliedstaaten entdeckt werden.

Die Ergebnisse des Berichts stimmen mit einer Bewertung der aktuellen Verordnung über die Abfallverbringungen überein, die die EU-Kommission dazu veranlasste, im November 2021 eine Überarbeitung der aktuellen Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vorzuschlagen.

Überarbeitete Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen ist die Kommission ihren Zusagen in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft und das Null-Schadstoff-Ziel nachgekommen: sie beinhaltet strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen, ein effizienteres System für den Verkehr von Abfällen als Ressource und entschlossene Maßnahmen gegen den illegalen Abfallhandel. Ausfuhren von Abfällen in Nicht-OECD-Länder sollen begrenzt und nur zugelassen werden, wenn Drittländer zur Annahme bestimmter Abfälle bereit sind und diese auch nachhaltig bewirtschaften können. Die Verbringung von Abfällen in OECD-Länder soll überwacht und ausgesetzt werden können, wenn sie zu Umweltproblemen im Bestimmungsland führt. Nach dem Vorschlag sollten alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle aufnehmen, einer unabhängigen Prüfung unterliegen. Diese muss ergeben, dass sie diese Abfälle umweltgerecht bewirtschaften.

Die Kommission hat außerdem vorgeschlagen, die bestehenden Verfahren innerhalb der EU erheblich zu vereinfachen, damit Abfälle leichter wieder in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden können, ohne das erforderliche Kontrollniveau zu senken. Dies soll dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von Primärrohstoffen zu verringern, und fördert die Innovation und Dekarbonisierung der EU-Industrie, um die Klimaziele der EU zu erreichen.

Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen stärkt die Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Abfallhandels, einer der schwerwiegendsten Formen der Umweltkriminalität. Die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Durchsetzungsmechanismen umfasst die Einrichtung einer EU-Gruppe für die Durchsetzung der Vorschriften über die Abfallverbringung, die Ermächtigung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF, grenzüberschreitende Ermittlungen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des illegalen Abfallhandels zu unterstützen, und strengere Vorschriften für Verwaltungssanktionen.

Der Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.

Weitere Informationen:

Daily News vom 20. März 2023

Vorschlag einer überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland