
Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission 847 neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Staaten eingeleitet, davon 23 gegen Deutschland. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2021. Zwei Drittel der neuen Verfahren wurden wegen verspäteter Umsetzung von EU-Richtlinien eingeleitet, ein Drittel aufgrund der fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts oder der Unvereinbarkeit nationaler Vorschriften mit dem EU-Recht. Gleichzeitig konnten im Laufe des Jahres 704 Vertragsverletzungsverfahren geschlossen werden.
In 31 Fällen beschloss die Kommission, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Mitgliedstaaten zu erheben. Ein Drittel dieser Fälle betraf die Luftqualität, die Qualität des Trinkwassers oder die Abwasserbehandlung.
Beinahe die Hälfte der von der Kommission wegen fehlerhafter Anwendung des EU-Rechts eingeleiteten Verfahren betraf die Bereiche Umwelt, Beschäftigung, Verkehr und Mobilität oder den Binnenmarkt.
Beim Schutz von gemeinsamen Werten und Rechtsstaatlichkeit leitete die Kommission Verfahren gegen elf Mitgliedstaaten ein, die gegen die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verstoßen haben. Weitere Verfahren betreffen Ungarn und Polen und sollen das Recht von LGTBIQ-Personen auf Nichtdiskriminierung schützen. Verfahren gegen Polen werden weiterverfolgt, um die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen. Die Anzahl der neuen Verfahren in den Bereichen Justiz, Grundrechte und Verbraucherschutz hat im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt ein Rekordniveau erreicht.
Eine weitere Priorität der Kommission ist die Gewährleistung von Verbraucherschutz und Freizügigkeit, zwei Bereichen, die durch die COVID-19-Pandemie auf den Prüfstand gestellt wurden. So leitete die Kommission weitere Schritte in Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten ein, die im Zusammenhang mit den Rechten Reisender auf Erstattung annullierter Reisen gegen EU-Recht verstoßen haben, und überwachte genau, wie die Mitgliedstaaten das digitale COVID-Zertifikat der EU umsetzten.
Verhinderung des Entstehens von Verstößen
Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle Vorteile des EU-Rechts genießen können, müssen die Mitgliedstaaten EU-Recht zügig in nationales Recht umsetzen. Die Kommission bemühte sich noch stärker darum zu verhindern, dass Verstöße überhaupt erst entstehen, und bietet den Mitgliedstaaten frühzeitig Unterstützung, um eine ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts, einschließlich der fristgerechten Umsetzung von Richtlinien, sicherzustellen.
Weitere Informationen:
Jahresbericht über die nationale Umsetzung von EU-Recht
Website zum Jahresbericht über die nationale Umsetzung von EU-Recht
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland