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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. April 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Berufliche Qualifikationen von Geflüchteten aus Ukraine sollen schnell anerkannt werden

Registration centre for Ukrainian refugees in Brussels

Akademische und berufliche Qualifikationen der Menschen, die vor der Invasion Russlands aus der Ukraine fliehen, sollen in der EU anerkannt werden. Die EU-Kommission will schnelle, faire und flexible Verfahren sicherstellen und hat deshalb heute (Mittwoch) eine Empfehlung für reglementierte Berufe mit Leitlinien und praktische Ratschlägen für die EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. „Die rasche Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt ist eine wesentliche Voraussetzung, um zu gewährleisten, dass Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen, ihren Qualifikationen entsprechend beschäftigt werden können, was zur Wahrung ihrer Würde beiträgt“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. 

„Diese Empfehlung ist ein wichtiger Schritt, um Kriegsflüchtlingen zu sinnvoller Beschäftigung zu verhelfen und zugleich ihre Integration zu fördern. Es zeigt ferner, wie der Binnenmarkt genutzt werden kann, um Menschen in Not Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten EU zu eröffnen“, so der Kommissar weiter.

Infolge des ungerechtfertigten militärischen Angriffs Russlands gegen die Ukraine und der Invasion Russlands in der Ukraine sind inzwischen mehr als vier Millionen schutzsuchende Kriegsflüchtlinge in der EU angekommen. Nach der Erfüllung ihrer unmittelbaren Bedürfnisse wie Unterbringung und Gesundheitsversorgung ist es für das Wohlergehen von Flüchtlingen und für ihre Integration in den Aufnahmeländern unerlässlich, dass sie unter anderem das Recht haben, den Beruf auszuüben, für den sie qualifiziert sind.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der raschen, fairen und flexiblen Anerkennung von Qualifikationen hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergriffen:

  • Auf Ersuchen der Kommission hat die Europäische Stiftung für Berufsbildung ein Ressourcenportal zu ukrainischen Qualifikationen eingerichtet, wo Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Die Bereitstellung umfassender Informationen zum Nutzen aller Mitgliedstaaten und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten ist ausschlaggebend für ein funktionierendes beschleunigtes Verfahren.
  • Um die Überwindung der Sprachbarriere zu erleichtern, wurde die von der Kommission entwickelte eTranslation-Anwendung angepasst, um dem Bedarf an rascher und verlässlicher Übersetzung aus dem Ukrainischen zu begegnen. Eine Übersetzung aus dem Russischen ist ebenfalls möglich und kann nützlich sein, da viele Fachkräfte in der Ukraine ihre Diplome auf Russisch erworben haben.
  • Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen, waren möglicherweise gezwungen, ihre Heimat ohne Urkunden über Qualifikationen zu verlassen. Daher bedarf es in einem solchen Fall eines flexiblen Ansatzes bei der Beurteilung von Anerkennungsanträgen, und es muss die Neuausstellung von Abschlusszeugnissen in digitalem Format in Betracht gezogen werden.

Die Erfahrung lehrt uns, dass Flüchtlinge oft Tätigkeiten verrichten, die unter ihrem Qualifikationsniveau liegen, und häufig schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Dies gilt insbesondere für Frauen, die einen großen Anteil der Geflüchteten ausmachen. Die Bereitstellung eines Mechanismus zur einfachen und raschen Anerkennung von Qualifikationen kann dazu beitragen, dies zu vermeiden. So wird gewährleistet, dass Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen, ihren Qualifikationen entsprechend beschäftigt werden können. Die Empfehlung zielt darauf ab, Kriegsflüchtlingen den Zugang zu reglementierten Berufen (etwa Pflege, Allgemeinmedizin, und – je nach Mitgliedstaat – Lehr- und pädagogischen Berufen) zu erleichtern.

Angesichts des Zustroms von Kriegsflüchtlingen besteht ein höherer Bedarf an diesbezüglich Qualifizierten, da Flüchtlinge Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Bildung benötigen, und zwar häufig in ihrer Muttersprache. Durch die vereinfachte Anerkennung akademischer und beruflicher Qualifikationen kann daher ein Beitrag dazu geleistet werden, dass ankommende Fachkräfte ihren Beruf schnell wieder ausüben und ihren Landsleuten Unterstützung bieten können. So ist auch dafür gesorgt, dass Menschen während des Zeitraums des vorübergehenden Schutzes einschlägige Erfahrungen sammeln, sodass sie bei der Rückkehr in ihre Heimat über eine höhere Qualifikation verfügen.

Nächste Schritte

Die Kommission überwacht die Umsetzung dieser Empfehlungen und trifft Folgemaßnahmen. Eine eigens hierfür eingerichtete Gruppe hat unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten bereits eine erste Sitzung abgehalten und wird weiterhin regelmäßig zusammentreten, um die Umsetzung der Empfehlungen zu erörtern und einen Austausch zu Herausforderungen und bewährten Verfahren abzuhalten, damit das Verfahren beschleunigt und Doppelarbeit vermieden werden kann. Die einschlägigen ukrainischen Behörden werden ebenfalls eingeladen, an diesen Sitzungen teilzunehmen.

Hintergrund

Diese Empfehlung schließt sich an die erste Reaktion der Kommission zur Gewährleistung der frühzeitigen Integration von Kriegsflüchtlingen an, die in der Mitteilung „Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen: Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs“ umrissen ist. Die Empfehlung baut ferner auf dem Aktionsplan der Kommission für Integration und Inklusion 2021–2027 auf, in dem anerkannt wird, dass die Erleichterung der Anerkennung von Qualifikationen ausschlaggebend für eine bessere Einbindung von Flüchtlingen und Migranten in den Arbeitsmarkt ist.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung zur Empfehlung zur Anerkennung der Qualifikationen von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen

Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Praxis

Mitteilung über europäische Solidarität mit Flüchtlingen und den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen

Website - Solidarität der EU mit der Ukraine

Website – Umsiedlung in die EU: Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Pressekontaktnikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (: Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. April 2022
Autor
Vertretung in Deutschland