Die einzelnen Gründe für den Rückzug der Legislativvorschläge sind im Anhang IV des Arbeitsprogramms der Kommission 2018 dargelegt, im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission. Vor ihrer Entscheidung hatte die Kommission das Europäische Parlament und den Rat angehört.
Weitere Informationen:
Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung
Agenda für bessere Rechtsetzung
Pressemitteilung zum Arbeitsprogramm der Kommission 2018
Fragen und Antworten zum Arbeitsprogramm der Kommission 2018
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland