Die Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU sowie mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft, ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Beseitigung von Hindernissen und Bürokratie, die Investitionen in die Infrastruktur des 21. Jahrhunderts und deren Aufbau verlangsamen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Regionen und maßgeblichen Interessenträgern;
- Vereinfachung von Konsultationen der Öffentlichkeit durch Einführung einer einzigen „Einholung von Erkenntnissen“ auf dem verbesserten Portal „Ihre Meinung zählt“;
- Einführung des „One-in-one-out“-Grundsatzes, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dadurch zu minimieren, dass den Auswirkungen und den Kosten der Umsetzung der Rechtsvorschriften – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – besondere Beachtung gewidmet wird; mit diesem Grundsatz wird sichergestellt, dass neu eingeführte Belastungen durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden;
- durchgängige Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, um sicherzustellen, dass jeder Gesetzgebungsvorschlag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt;
- Verbesserung der Art und Weise, wie eine bessere Rechtsetzung Nachhaltigkeit und digitalen Wandel angeht und fördert;
- Einbeziehung der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung, um sicherzustellen, dass sie zukunftstauglich ist, etwa indem sich abzeichnenden globalen Trends im ökologischen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Kontext Rechnung getragen wird.
Nächste Schritte
Bessere Rechtsetzung ist ein gemeinsames Ziel und eine gemeinsame Verantwortung aller EU-Organe. Wir werden Kontakt zum Europäischen Parlament und zum Rat aufnehmen, was ihre Bemühungen um die Bewertung und Überwachung der Auswirkungen der EU-Gesetzgebung und der EU-Ausgabenprogramme anbelangt. Darüber hinaus werden wir bei der Gestaltung der EU-Politik enger mit lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie den Sozialpartnern zusammenarbeiten.
Mit der Umsetzung einiger der neuen Elemente dieser Mitteilung in die Praxis wurde bereits begonnen; dies gilt etwa für die Plattform „Fit for Future“, die Ratschläge dazu bereitstellt, wie die EU-Rechtsvorschriften so gestaltet werden können, dass sie leichter einzuhalten, effizient und zukunftstauglich sind. Andere Elemente werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Für dieses Jahr ist unter anderem Folgendes vorgesehen:
- die jährliche Aufwandserhebung für 2020, in der die Ergebnisse der Bemühungen der Kommission zur Verringerung der Belastungen dargelegt werden;
- Überarbeitung der Leitlinien und des Instrumentariums für bessere Rechtsetzung, womit den neuen Elementen der Mitteilung Rechnung getragen werden soll; damit erhalten die Dienststellen der Europäischen Kommission eine konkrete Richtschnur, die bei der Ausarbeitung neuer und bei der Handhabung und Evaluierung bereits bestehender Initiativen und Vorschläge zum Tragen kommt.
Hintergrundinformationen
Die Auswirkungen heute beschlossener EU-Strategien und -Rechtsvorschriften reichen über Jahrzehnte. Bei der „Agenda für bessere Rechtsetzung“ geht es um eine faktengestützte Politikgestaltung und die transparente Ausarbeitung und Bewertung der politischen Strategien und Rechtsvorschriften der EU. Sie trägt den Anliegen der Betroffenen und den für sie zu erwartenden Folgen Rechnung und konzentriert sich auf konkrete Ergebnisse – dort, wo es zählt.
Die Kommission nahm 2019 eine Bestandsaufnahme zu ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung vor; dabei bestätigte sie, dass das System zwar im Großen und Ganzen gut funktioniert, dass aber auch Verbesserungen erforderlich sind, um die gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen.
Die Kommission hat bereits im Jahr 2002 mit einer faktengestützten Politikgestaltung – einschließlich einer Verringerung des Regelungsaufwands – begonnen. Diese umfasst regelmäßige Evaluierungen der bestehenden Rechtsvorschriften, ein sehr fortschrittliches System der Folgenabschätzung, ein erstklassiges Konzept für die Konsultation der Interessenträger und ein umfassendes Programm zur Verringerung der Belastungen (REFIT).
Weitere Informationen:
Mitteilung über bessere Rechtsetzung 2021
Fragen und Antworten zur Mitteilung über bessere Rechtsetzung 2021
Agenda für bessere Rechtsetzung
Das Rechtsetzungsverfahren in der EU
REFIT – das EU-Recht einfacher, kostengünstiger und zukunftssicher gestalten
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. April 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland