Diese Verordnung wird die Kontrollen durch die nationalen Behörden und Zollbeamten verstärken, um die Kontrollen von Produkten auf dem EU-Markt zu verbessern und unsichere und illegale Produkte zu entfernen. Maßnahmen gegen unsichere oder illegale Produkte können nur dann wirksam sein, wenn die Behörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Die neue Verordnung wird daher den Informationsaustausch über illegale Produkte und laufende Ermittlungen intensivieren.
Außerdem erhalten die nationalen Behörden die Möglichkeit, Produktkontrollen zu verbessern und die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken. Die Verordnung ist Teil eines von der Kommission im Dezember 2017 vorgeschlagenen Maßnahmenpakets über sichere Produkte im Binnenmarkt und schließt sich an die Mitteilung vom November 2018 "Der Binnenmarkt: Europas größter Vorteil in einer sich wandelnden Welt", in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, ihr politisches Engagement für den Binnenmarkt zu erneuern. Nach der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat wird die Verordnung 2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen:
Mitteilung zum Binnenmarkt: Europas bester Trumpf in einer sich wandelnden Welt
Factsheet – Binnenmarkt: Europas bester Trumpf in einer sich wandelnden Welt
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland