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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. April 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Biodiversität: Kommission will Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinien verbessern

Die Europäische Kommission will die Umsetzung der beiden Haupt-Instrumente für den Naturschutz in der EU, der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, verbessern. Sie hat dafür heute (Donnerstag) einen Aktionsplan mit 15 konkreten...

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(27.04.2017) - Die Vogelschutz-Richtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie haben das Natura-2000-Netz geschaffen, das weltweit größte koordinierte Netz von Naturschutzgebieten. Es umfasst 18 Prozent der Landfläche und 6 Prozent des Meeresgebiets der EU. Durch die Bereitstellung von Ökosystemdiensten wie Kohlenstoffspeicherung, Wasserreinigung, Pollinisierung und Fremdenverkehr leisten diese Schutzgebiete für sich genommen einen Beitrag zum BIP der EU in Höhe von 1,7 bis 2,5 Prozent. Der heute verabschiedete Aktionsplan soll die Bewirtschaftung dieser Gebiete verbessern, Naturschutz und sozioökonomische Tätigkeiten enger verknüpfen und dabei nationale Behörden, Interessenträger sowie junge Menschen einbinden.

Jyrki Katainen, Vizepräsident der EU-Kommission für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit erklärte: „Dieser Aktionsplan enthält konkrete Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Naturschutzrichtlinien besser funktionieren. Wir schaffen eine solide Grundlage für die Vereinbarkeit von Biodiversitätserhaltung und Wirtschaftstätigkeiten, was auch Investitionen in unser Naturkapital umfasst. Unser Erfolg hängt von der intensiven Zusammenarbeit mit Interessenträgern ab, insbesondere mit den lokalen und regionalen Behörden.“

Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, erklärte: „Der Aktionsplan enthält ehrgeizige Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung der Naturschutzrichtlinien. Für den wirksamen Schutz künftiger Generationen ist es unerlässlich, junge Menschen einzubinden. Genau dies macht unser Europäisches Solidaritätskorps.“

Die bis zum Jahr 2019 durchzuführenden 15 Maßnahmen sind auf vier Schwerpunktbereiche konzentriert:

  • Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozioökonomischen Zielen
  • Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung
  • Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel
  • Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Regionen

Hintergrund

Die Naturschutzrichtlinien (Vogelschutzrichtlinie (1979) und FFH-Richtlinie (1992)) sind der Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU. Sie wurden kürzlich einem sogenannten Fitness-Check unterzogen, der prüfte, wie es insgesamt um ihre Wirksamkeit und Effizienz bestellt ist. Er ging mit einer Mobilisierung von über 500 000 Personen einher, die im Rahmen der Konsultation der Öffentlichkeit durch die Kommission ihre Unterstützung der Richtlinien bekundeten - eine Rekordbeteiligung.

Die Schlussfolgerungen der Kommission aus dem Fitness-Check der Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie wurden am 16. Dezember 2016 veröffentlicht. Sie bestätigten, dass die Naturschutzrichtlinien ihren Zweck erfüllen. Um ihre Ziele zu erreichen und ihr Potenzial umfassend ausschöpfen zu können, muss ihre Durchführung jedoch wesentlich verbessert werden. Sie muss nicht nur wirksamer und effizienter werden, auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Interessengemeinschaften in den Mitgliedstaaten und der EU als solcher muss verbessert werden, wenn konkrete Ergebnisse erzielt werden sollen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Neuer Aktionsplan soll Regionen helfen, die Biodiversität zu schützen und wirtschaftlich vom Naturschutz zu profitieren

Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft (zum Download in verschiedenen Sprachen, 15 Maßnahmen ab Seite 6)

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland