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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 20. Dezember 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Booking.com wird Präsentation von Angeboten und Preisen an EU-Verbraucherrecht anpassen

Nach einem Dialog mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherbehörden hat sich Booking.com verpflichtet, Angebote, Rabatte und Preise künftig klarer darzustellen. Nutzer werden die Angebote auf der Onlineplattform für die Buchung von...

Er sagte weiter: „Sie müssen sicherstellen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulation sind, wie z. B. das Verstecken von Sponsoring in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck auf die Nutzer oder falsche Angaben zu Rabatten.“

Booking.com hat sich verpflichtet, bis spätestens 16. Juni 2020 die folgenden Änderungen vorzunehmen:

  • Den Verbrauchern klar zu machen, dass sich Aussagen wie „Letztes verfügbares Zimmer!“ nur auf das Angebot auf Booking.com beziehen;
  • Kein Angebot als zeitlich begrenzt darzustellen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist;
  • Das Ranking der Suchergebnisse zu erklären – auch, ob Zahlungen des Unterkunftsanbieters an Booking.com seine Position in der Ergebnisliste beeinflusst haben;
  • Deutlich zu kennzeichnen, wenn ein Preisvergleich beispielsweise auf unterschiedlichen Aufenthaltsdaten basiert und entsprechende Preisunterschiede nicht als Rabatt zu präsentieren;
  • Sicherstellen, dass als Rabatt gekennzeichnete Preise tatsächliche Einsparungen umfassen;
  • Den zu zahlenden Gesamtpreis klar und deutlich anzuzeigen (inkl. aller Gebühren und Abgaben, die im Voraus berechnet werden können;
  • Ausgebuchte Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen zu präsentieren;
  • Deutlich anzugeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder professionellen Gastgeber angeboten wird.

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC), unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), haben die Verpflichtungen bewertet, die Booking.com auf EU/EWR-Ebene vorgeschlagen hat.

Die nationalen Verbraucherbehörden werden nun überprüfen, ob die Verpflichtungen entsprechend umgesetzt werden.

Hintergrund

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat ein EU-weites Netzwerk von Behörden geschaffen, die überwachen, ob Verbraucherschutzregeln rechtmäßig angewendet werden. für die Überwachung der Anwendung der Verbraucherschutzgesetze zuständig sind. Das Netzwerk ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen auszutauschen und mit ihren Kollegen in anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu verhindern.

Weitere Informationen:

Pressemeldung: Booking.com commits to align practices presenting offers and prices with EU law following EU action

Pressekontakt: katrin [dot] abeleatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (0)30 2280- 24100

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2019
Autor
Vertretung in Deutschland