Borrell erklärte, er nehme die Ankündigung der USA bezüglich des so genannten „Snapback“-Mechanismus der UN-Sanktionen gemäß der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates zur Kenntnis. Da die Vereinigten Staaten aber am 8. Mai 2018 durch eine Präsidialentscheidung einseitig ihre Teilnahme am JCPOA eingestellt und sich in der Folge nicht mehr an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem JCPOA beteiligt hätten, könnten die USA daher nicht als JCPOA-Teilnehmerstaat im Sinne einer möglichen, in der Resolution vorgesehenen Rücknahme der Sanktionen betrachtet werden.
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Das Statement des Hohen Vertreters im englischen Original
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. August 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland