Ein harter Brexit werde in jedem Fall teuer und disruptiv, so Katainen. Im Fall eines Austritts ohne Abkommen würde das Vereinigte Königreich ohne Übergangsfrist aus dem EU-weit geltenden Regelwerk für die Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie dem gemeinsamen Monitoring-System ausscheiden. Die EU27 könnten sich in diesem Fall nicht einfach darauf verlassen, dass das Vereinigte Königreich kürzlich noch Teil der EU war. Die Vorbereitungen der vergangenen zwei Jahre zielten deshalb unter anderem darauf ab, die nahtlose Versorgung mit Arzneimitteln aufrechtzuerhalten.
So haben die EU-Behörden bereits seit 2017 darauf gedrängt, dass die Hersteller von Arzneimitteln die Vermarktungsgenehmigungen für ihre Produkte gegebenenfalls aus dem Vereinigten Königreich in eines der EU27-Länder übertragen – eine wichtige Voraussetzung, um sie nach einem ungeordneten Brexit weiter innerhalb der EU verkaufen zu können. Ausführliche Informationen gibt es hier bei der Europäischen Arzneimittelagentur. Zudem steht die Kommission in koordinierender Rolle bereit, um die Lieferkette von Arzneimitteln zu sichern. Ähnlich gilt dies für Medizinprodukte: auch für diese muss im Sinne der Patientensicherheit die Zertifizierung durch eine Behörde innerhalb der EU erfolgen.
Die Lebensmittelstandards in der EU gehören zu den höchsten der Welt. Um diese zu sichern, wird es Grenzkontrollen beim Import von Produkten tierischen Ursprungs oder Tieren aus dem Vereinigten Königreich geben müssen, wenn Großbritannien ohne Übergangsregeln austritt. Zu diesem Zweck haben die betroffenen EU-Länder wie Frankreich und Belgien bereits zusätzliches Personal eingestellt. Mit den irischen Behörden sei die Kommission in intensivem Kontakt, um eine harte Grenze auf der Insel zu verhindern und gegebenenfalls notwendige Kontrollen abseits der Grenze durchzuführen. Niemand wolle das Karfreitagsabkommen aufs Spiel setzen, unterstrich Katainen.
Auch über kommerzielle Tiertransporte hinaus wird ein sogenannter harter Brexit Auswirkungen haben: „Haustiere werden weiterhin reisen können, aber die Bedingungen werden sich ändern, da neue Kontrollen an den Grenzen der EU mit dem Vereinigten Königreich durchgeführt werden müssen“, so Katainen.
Aus Sicht der Europäischen Kommission bleibt ein geordneter Brexit auf Basis des zwischen den EU27 und Großbritannien ausgehandelten Austrittsabkommens die beste Lösung. Die Kommission respektiert, aber bedauert, die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten.
Vorbereitungen für ein mögliches „No Deal“-Szenario im Luft-, Straßen- und Schienenverkehr
Die Maßnahmen im Luft-, Straßen- und Schienenverkehr, denen die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament in Rekordzeit zugestimmt haben, ermöglichen es, die sichere grundlegende Verbindung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für einen begrenzten Zeitraum aufrechtzuerhalten, sofern das Vereinigte Königreich ein angemessenes Sicherheitsniveau garantiert und Unternehmen und Betreiber aus der EU gleich behandelt.
Aufgrund der Neuausrichtung des Kernnetzkorridors Nordsee – Mittelmeer werden neue Seeverbindungen zwischen Irland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden dem Kernnetz hinzugefügt. Diese neuen Anbindungen werden über Connecting Europe Facility (CEF) gefördert.
Außerdem soll die überarbeitete Verordnung zu Schiffsüberprüfungen Rechtssicherheit und Geschäftskontinuität in der Schifffahrt gewährleisten.
Weitere Informationen:
Pressekonferenz von Jyrki Katainen vom 4.4. (alle Sprachversionen)
Website zu den Brexit-Vorbereitungen im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr
Verordnung über Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr
Deutsche Verordnung zu den Vorbereitungen im Verkehrssektor
Brexit-Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Website der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit
Websites der Mitgliedstaaten für den Fall eines Austritts ohne Abkommen
Factsheets über Reisen, Bürgerrechte, Studienaufenthalte und Verbraucherrechte
Fragen und Antworten zu Erasmus
Fragen und Antworten zu einem No-Deal-Szenario
Informationen für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben (link is external)
Für EU-Unternehmen
Auswahl von Materialien über Zölle und indirekte Steuern (einschließlich einer einfachen 5-Punkte-Checkliste) für Unternehmen
Informationen zur Landwirtschaft
Informationsblatt „Sieben Dinge, die Unternehmen in den 27 in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten wissen müssen, um sich auf den Brexit vorzubereiten“
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190, nikola [dot] john
ec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und reinhard [dot] hoenighaus
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. April 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland