„Das Protokoll ist ein integraler Bestandteil des Austrittsabkommens und die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbarte Lösung für die Probleme, die der Brexit für die irische Insel mit sich bringt. Beide Seiten sind rechtlich verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen zu erfüllen“, betonte die Kommission.
Das Protokoll diene der Stabilität und Planungssicherheit, und es stehe im Einklang mit den Zielen des Karfreitagsabkommens und dem Schutz des gemeinsamen Marktes. „So werden die Unternehmen und Menschen in Nordirland in den vollen Genuss der Vorteile des Protokolls und insbesondere des damit verbundenen Zugangs zum Binnenmarkt kommen“, heißt es in der Kommissionserklärung.
Während die Kommission sich ihre Rechte in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren vorbehalte, verschärfe sie das im März 2021 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren derzeit nicht und leite vorerst auch keine neuen Verfahren ein.
Hintergrund
Die ursprünglich gemeinsam beschlossenen Übergangsfristen sind im Protokoll zu Irland und Nordirland festgelegt, das Teil des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäische Union ist. Es legt grundsätzlich fest, dass für Nordirland weiterhin eine begrenzte Zahl von Vorschriften im Zusammenhang mit dem EU-Binnenmarkt gelten wird, damit eine harte Grenze auf der irischen Insel vermieden werden kann. Hierbei handelt es sich um Rechtsvorschriften für den Warenverkehr, sanitäre Vorschriften für Veterinärkontrollen („SPS-Vorschriften“) sowie um Vorschriften in den Bereichen Agrarproduktion/Vermarktung von Agrarerzeugnissen, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern sowie staatliche Beihilfen.
Nordirland bleibt Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs. Der Zollkodex der Union wird für alle nach Nordirland verbrachten Waren gelten. Auf diese Weise werden Zollkontrollen auf der irischen Insel vermieden. Für nach Nordirland verbrachte Waren gelten die EU-Zölle, wenn das Risiko besteht, dass diese Waren in den EU-Binnenmarkt gelangen. Wenn allerdings für Waren, die aus dem Rest des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, keine Gefahr besteht, dass sie in den EU-Binnenmarkt gelangen, werden keine Zölle erhoben.
Für die Umsetzung dieser Bestimmungen gelten derzeit noch Übergangsfristen.
Weitere Informationen:
Erklärung der Europäischen Kommission vom 6. September
Website zum Protokoll zu Irland und Nordirland
Informationen zum Austrittsabkommens und zum Handels- und Kooperationsabkommen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. September 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland