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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. November 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Brexit: Kommission skizziert Notfallplan, falls keine Einigung mit dem Vereinigten Königreich erzielt wird

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) detaillierte Informationen über ihre laufenden Vorbereitungs- und Notfallmaßnahmen für den Fall veröffentlicht, dass in den Verhandlungen nach Artikel 50 mit dem Vereinigten Königreich keine Einigung...

1. Erstens hat die Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie eine begrenzte Anzahl von Notfallmaßnahmen in vorrangigen Bereichen umreißt, die durchgeführt werden könnten, wenn keine Einigung mit dem Vereinigten Königreich erzielt wird. Dies folgt auf eine erste Mitteilung zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, die am 19. Juli 2018 veröffentlicht wurde.

2. Zweitens hat das Kollegium der Kommissare zwei Legislativvorschläge zur Änderung des geltenden EU-Rechts im Bereich Visa und Energieeffizienz angenommen, um dem Rückzug des Vereinigten Königreichs Rechnung zu tragen. Diese gezielten Gesetzesanpassungen sind unabhängig vom Ergebnis der Austrittsverhandlungen notwendig.

3. Drittens wurde eine Mitteilung veröffentlicht, die umfassende Informationen über die Änderungen enthält, die - im Falle eines „No Deal“ - für Personen eintreten werden, die nach dem 29. März 2019 zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich reisen und umgekehrt, ebenso für Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Reisen erbringen. Die Mitteilung enthält unter anderem Informationen über Grenz- und Zollkontrollen, Führerscheine und Tierpässe.

Die Europäische Kommission schlägt vor, britischen Staatsbürgern nach dem Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eine visumfreie Einreise in die EU zu gewähren. Das würde bedeuten, dass britische Staatsbürger kein Visum benötigen, wenn sie in den Schengen-Raum reisen und sich dort für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. In dem Szenario, in dem das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsvertrag verlässt, würde dies ab dem 30. März 2019 gelten. Sollte jedoch ein Abkommen zustande kommen, würde das ab dem Ende der Übergangsfrist gelten, wie sie in einem Austrittsabkommen festgelegt wird.

Dieser Vorschlag ist an die Bedingung geknüpft, dass das Vereinigte Königreich auch den gegenseitigen und nichtdiskriminierenden visafreien Reiseverkehr für alle EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gewährt. Die britische Regierung hat erklärt, dass sie beabsichtigt, kein Visum von Bürgern der EU27-Mitgliedstaaten für Kurzaufenthalte für Tourismus- und Geschäftszwecke zu verlangen.

Während die Europäische Kommission hart an einem Abkommen arbeitet und die Bürger weiterhin an erster Stelle der Verhandlungen steht, wird der Rückzug des Vereinigten Königreichs zweifellos zu Störungen führen - zum Beispiel in den Lieferketten der Unternehmen -, unabhängig davon, ob es ein Abkommen gibt oder nicht. Notfallmaßnahmen können die vollen Auswirkungen dieser Störungen nicht beheben. Im Falle eines No-Deal-Szenarios werden diese Störungen noch gravierender sein, und das Tempo der Vorbereitungen müsste deutlich zunehmen. Eng eingegrenzte Notmaßnahmen könnten ausnahmsweise erforderlich sein, um die Interessen und die Integrität der EU zu schützen.

Weitere Informationen:

Vorbereitungen auf den Brexit

Factsheet: Sieben Dinge, die Unternehmen in der EU27 wissen müssen, um sich auf den Brexit vorzubereiten

Brexit-Verhandlungen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. November 2018
Autor
Vertretung in Deutschland