Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. April 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Brexit: Rentenansprüche der EU-Bürger im Vereinigten Königreich werden bei „No Deal“ gewahrt

Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne ein Abkommen verlassen, will die EU-Kommission EU-Bürger und britische Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder gelebt oder gearbeitet haben, schützen. Dazu hat sie...

„Ein ,No Deal‘ ist nicht das Ergebnis, das wir wollen, aber es ist ein Szenario, auf das wir uns vorbereiten“, sagte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitsmobilität heute (Dienstag) in Brüssel bei der Vorstellung der Maßnahmen. „Die Millionen von EU-Bürgern, die vor dem Austritt im Vereinigten Königreich gearbeitet haben, werden diese Rentenansprüche bei der Pensionierung in der EU nicht verlieren. Patienten sollten in der Lage sein, die laufende medizinische Behandlung im Vereinigten Königreich abzuschließen. Nicht alles wird reibungslos verlaufen, aber wir werden versuchen, die negativen Auswirkungen eines ,No Deal‘-Brexits zu mildern. Ich glaube, dass das Austrittsabkommen nach wie vor das bestmögliche Ergebnis für alle Beteiligten darstellt, aber für die EU stehen die Bürger an erster Stelle ganz gleich, welches Szenario eintritt.“

Zum Schutz der Sozialversicherungsansprüche in Situationen, die vor dem Austrittsdatum liegen, hat die Kommission eine EU-Verordnung vorgeschlagen, die bereits vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt wurde.

Zusätzlich zur Verordnung hat sie mit den EU-27-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, nationale, einseitige Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem weiterhin Altersrenten an Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich auszuzahlen und laufende medizinische Behandlungen durchzuführen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 09.04.2019

Faktenblätter zu den einzelnen Themen im Falle eines Austritts ohne Abkommen

Verordnung zur Einführung von Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff ), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland