Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Dezember 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Brexit-Verhandlungen: Erster Durchbruch ist gelungen

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat heute (Freitag) empfohlen, ausreichende Fortschritte in der ersten Phase der Artikel 50-Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich festzustellen. „Die Verhandlungen sind nicht einfach, aber uns...

picture 1

Die Bewertung der Kommission beruht auf einem Gemeinsamen Bericht der Unterhändler der Kommission und der britischen Regierung, der heute von Premierministerin Theresa May bei einem Treffen mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gebilligt wurde.

Nach Überzeugung der Kommission sind in allen drei Bereichen, die in den Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 als wesentlich genannt wurden, ausreichende Fortschritte erzielt worden: bei den Rechten der Bürgerinnen und Bürger, beim Dialog über Irland/Nordirland und bei der finanziellen Einigung. Der Unterhändler der Kommission hat sichergestellt, dass die Lebensentscheidungen der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger respektiert werden. Auch nach dem Brexit werden im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger und in der EU-27 lebende Briten ihre heutigen Rechte unverändert behalten. Die Kommission hat auch durchgesetzt, dass die im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger keine teuren und komplizierten Verwaltungsverfahren auf sich nehmen müssen.

Was die finanzielle Seite angeht, ist das Vereinigte Königreich damit einverstanden, dass die von der EU-28 eingegangenen Verpflichtungen auch von der EU-28 erfüllt werden müssen – und dies schließt das Vereinigte Königreich ein.

Bei der Grenze zwischen Irland und Nordirland erkennt das Vereinigte Königreich die besondere Lage der Insel Irland an und hat weitreichende Zusagen gemacht, um eine harte Grenze zu vermeiden.

Genaueres zur Bewertung der Kommission enthält deren Mitteilung über den Stand der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte weiter: „Da das Europäische Parlament den abschließenden Austrittsvertrag ratifizieren muss, werde ich das Europäische Parlament weiterhin sehr eng in den gesamten Prozess einbinden.“

Der Chefunterhändler der Kommission, Michel Barnier, erklärte: „Grundlage für die Bewertung der Kommission sind die realen, echten Fortschritte bei allen unseren drei Prioritäten. Wenn wir uns hierauf verständigen und einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen, können wir den Blick nun nach vorn richten und voller Vertrauen und Zuversicht über unsere künftigen Beziehungen reden.“

Nächste Schritte

Gelangt der Europäische Rat (Artikel 50) zu dem Schluss, dass ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, können die Unterhändler der Europäischen Kommission und der britischen Regierung damit beginnen, auf Basis eines gemeinsamen Berichts und der Verhandlungsergebnisse bei anderen Brexitfragen ein Austrittsabkommen nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union auszuarbeiten. Gemäß den Leitlinien vom 29. April 2017 und sobald die Mitgliedstaaten der Kommissionsbewertung zugestimmt haben, kann die Kommission sofort dazu übergehen, etwaige Übergangsregelungen auszuarbeiten und Sondierungsgespräche über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich aufzunehmen.

Hintergrund

Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union offiziell mitgeteilt, dass es die EU verlassen will. Am 29. April 2017 beschloss der Europäische Rat (Artikel 50) dazu politische Leitlinien. Am 22. Mai 2017 ermächtigte der Rat Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) die Europäische Kommission, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich aufzunehmen, und legte Verhandlungsleitlinien dafür fest.

Die Verhandlungen sollten bis Herbst 2018 abgeschlossen sein, damit das Austrittsabkommen noch rechtzeitig vor dem 29. März 2019 vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen und vom Vereinigten Königreich nach dessen eigenen Verfahren verabschiedet werden kann.

Weitere Informationen:

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat (Artikel 50)

Gemeinsamer Bericht der Unterhändler der Europäischen Union und der britischen Regierung

Gemeinsame Übersicht über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger EU/Vereinigtes Königreich

Erklärung von Kommissionspräsident Juncker nach dem Treffen mit Premierministerin May

Erklärung von Ratspräsident Donald Tusk über die Leitlinien für Phase 2 der Verhandlungen

Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland über die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland