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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung2. April 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum bei

Disused border crossings inside the Schengen area: Austria and Slovenia border crossing point.

Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31. März Schengen-Mitglieder. Damit gelten in beiden Mitgliedstaaten die Schengen-Vorschriften, auch für die Ausstellung von Schengen-Visa. Die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen werden aufgehoben. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sagte: „Bulgarien und Rumänien werden Teil der Schengen-Familie. Ich begrüße die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Luft- und Seegrenzen. Dies ist für beide Länder ein großer Erfolg – und ein historischer Moment für den Schengen-Raum, dem weltweit größten Raum der Freizügigkeit. Gemeinsam schaffen wir ein stärkeres, geeinteres Europa für alle unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Der Beitritt geht auf den Beschluss des Rates vom Dezember 2023 zurück. In einem nächsten Schritt wird der Rat einen Beschluss fassen müssen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen auch an den Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede notwendige Unterstützung zukommen lassen, damit 2024 ein Beschluss über die Landgrenzen gefasst werden kann.

Kooperationsrahmen stärkt Zusammenarbeit in Grenz- und Migrationsfragen

Seit Dezember letzten Jahres haben beide Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem 31. März 2024 zu gewährleisten. Die Anfang März von der Kommission gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien eingeführten Kooperationsrahmen bauen auf der erfolgreichen Umsetzung der Pilotprojekte für beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren auf. Mit diesen Kooperationsrahmen werden Rumänien und Bulgarien einen weiteren Beitrag für die Zusammenarbeit in Grenz- und Migrationsfragen, die gemeinsamen europäischen Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit der EU an den Außengrenzen und zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen leisten.

Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit

Darüber hinaus wurde eine regionale Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten entlang der Westbalkanroute und der östlichen Mittelmeerroute (Bulgarien, Rumänien, Österreich, Griechenland, Ungarn, Slowakei) gestartet. So können die Herausforderungen in diesem Bereich, einschließlich der grenzüberschreitenden Kriminalität, gemeinsam und nachhaltig angegangen werden.

Bulgarien und Rumänien haben kontinuierlich ein hohes Maß an Engagement für die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der EU-Außengrenzen unter Beweis gestellt und stets maßgeblich zur inneren Sicherheit des Schengen-Raums beigetragen.

Nächste Schritte

Der Rat wird einen Beschluss fassen müssen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen an den Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede notwendige Unterstützung zukommen lassen, damit 2024 ein Beschluss über die Landgrenzen gefasst werden kann.

Hintergrund

Bereits im Jahr 2011 bestätigte die Kommission in den Schengen-Evaluierungsberichten, dass Bulgarien und Rumänien alle Anforderungen für eine vollständige Mitgliedschaft im Schengen-Raum erfüllt haben. Die Kommission hat diesen Prozess aktiv unterstützt.

Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist eine der von den Unionsbürgerinnen und -bürgern am meisten geschätzten Errungenschaften. Was 1985 als zwischenstaatliches Projekt zwischen den fünf Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden begann, hat sich allmählich zum weltweit größten Raum der Freizügigkeit entwickelt. Schengen erleichtert nicht nur den freien Personenverkehr ohne Binnengrenzkontrollen, sondern ist auch für die europäische Wirtschaft von großem Nutzen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung vom 30. März 2024

Beschluss des Rates über die vollständige Anwendung des Schengen‑Besitzstands in Bulgarien und Rumänien

Schengen-Raum

Schengen-Statusbericht 2023

Schengen-Evaluierung und -Überwachung

Mitteilung: Schengen durch vollständige Einbeziehung Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens in den Raum ohne Binnengrenzen-Kontrollen stärken

Bericht über die dritte Informationsreise auf freiwilliger Basis nach Bulgarien – November 2023

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. April 2024
Autor
Vertretung in Deutschland