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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 3. Januar 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum bei: Freizügigkeit gilt zunächst auf Luft- und Seeweg

Disused border crossings inside the Schengen area: Austria and Slovenia border crossing point.

Rumänien und Bulgarien können dem Schengen-Raum beitreten. Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten am 30. Dezember 2023 gefasst. Zuerst werden ab März 2024 die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben. Die Beratungen über einen weiteren Beschluss zur Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen werden 2024 fortgesetzt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung als historischen Moment für Bulgarien und Rumänien und betonte: „Dies ist für beide Länder und für den Schengen-Raum insgesamt ein wichtiger Schritt nach vorn. Meine Glückwünsche an Bulgarien und Rumänien: Diese große Errungenschaft ist das Ergebnis Ihrer harten Arbeit, Ihres Engagements und Ihrer Beharrlichkeit. Dank Ihnen wird der Schengen-Raum zum Nutzen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger noch stärker werden.“

Voraussetzungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllt

Bulgarien und Rumänien sind bereit, sich dem Schengen-Raum anzuschließen. Die EU-Kommission bestätigte erstmals im Jahr 2011, dass Bulgarien und Rumänien bereit waren, dem Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beizutreten. Seitdem haben Bulgarien und Rumänien anhaltend bewiesen, dass sie die Voraussetzungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllen. Dies bestätigten auch drei Informationsreisen an die bulgarischen und rumänischen Außengrenzen in den Jahren 2022 und 2023. Darüber hinaus leitete die Kommission im März 2023 Pilotprojekte mit Rumänien und Bulgarien ein, um das Außengrenzenmanagement zu verbessern, die Zusammenarbeit mit Nachbarländern zu verstärken und schnelle Asyl- und Rückkehrverfahren sicherzustellen.

Auch der Schengen-Raum ist bereit, Bulgarien und Rumänien aufzunehmen. In den letzten zehn Jahren hat die EU daran gearbeitet, die Architektur zu stärken, die den Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen schützt. Im Bereich der Sicherheit sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, um zu gewährleisten, dass die EU weiterhin entschlossen gegen Sicherheitsbedrohungen vorgehen kann. Der Schengen-Raum wird nun ferner durch ein neues Steuerungsmodell, einen neuen Evaluierungsmechanismus und einen jährlichen Zyklus der Berichterstattung und Überwachung unterstützt. Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Jahre haben Schengen gestärkt und widerstandsfähiger gemacht.

Nächste Schritte

Die Beratungen über einen Termin für eine mögliche Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen werden 2024 fortgesetzt, und der Rat wird voraussichtlich innerhalb einer angemessenen Frist einen entsprechenden Beschluss fassen.

Um Bulgarien und Rumänien beim Schutz der Außengrenzen der Union zu unterstützen, werden weiterhin erhebliche finanzielle Unterstützung und Frontex-Hilfe bereitgestellt. Gleichzeitig haben sich die von Bulgarien und Rumänien entwickelten Pilotprojekte an den Außengrenzen als wirksam erwiesen und sollten in strukturellere Regelungen umgewandelt werden.

Hintergrund

Der europäische Schengen-Raum der Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften der EU, die die EU-Bürgerinnen und -Bürger auch am meisten schätzen. Was 1985 als zwischenstaatliches Projekt zwischen fünf Mitgliedstaaten – Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – begann, hat sich schrittweise in sieben Erweiterungsphasen zum heute größten Freizügigkeitsraum der Welt entwickelt. Die Vorteile der Abschaffung der Binnengrenzen sind heute ebenso offensichtlich wie 1985.

Der Schengen-Raum 27 Länder und erstreckt sich über 4 Millionen Quadratkilometer mit fast 420 Millionen Einwohnern. Mit Rumänien und Bulgarien wird der Schengen-Raum auf 4,5 Millionen Quadratkilometer und 450 Millionen Einwohner anwachsen.

Der Schengen-Raum ist integraler Bestandteil des EU-Rechtsrahmens. Gemäß den Verträgen müssen alle EU-Mitgliedstaaten, sobald sie bereit sind, Vollmitglieder des Schengen-Raums werden. Dies ist sowohl ein Recht als auch eine Verpflichtung. Bulgarien und Rumänien haben die Vorschriften vorbildlich umgesetzt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Bericht über die Informationsreise nach Bulgarien (2023)

Schengen-Statusbericht 2023

Mitteilung „Schengen durch vollständige Einbeziehung Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens in den Raum ohne Binnengrenzen-Kontrollen stärken“

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland