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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. August 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Corona-Impfstoff: Kommission unterzeichnet Vertrag mit AstraZeneca

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat heute (Donnerstag) für die Europäische Kommission einen Vertrag mit dem Pharmaunternehmen AstraZeneca unterzeichnet, der es den EU-Staaten ermöglichen wird, einen COVID-19-Impfstoff zu erwerben, sobald...

Mit anderen Impfstoffherstellern steht die Kommission in ähnlichen Verhandlungen; Sondierungsgespräche hat sie bereits mit Sanofi-GSK am 31. Juli, mit Johnson & Johnson am 13. August, mit CureVac am 18. August und mit Moderna am 24. August erfolgreich abgeschlossen.

Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande – die Länder der „Inklusiven Impfallianz“ – hatten die Verhandlungen mit AstraZeneca ursprünglich aufgenommen und die Kommission ersucht, diese zu übernehmen und im Namen aller Mitgliedstaaten eine Vereinbarung zu unterzeichnen.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: „Die Kommission arbeitet ohne Unterlass daran, den Bürgerinnen und Bürgern der EU so schnell wie möglich einen sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung zu stellen. Das Inkrafttreten des Vertrags mit AstraZeneca ist ein wichtiger Fortschritt auf diesem Weg. Ich bin zuversichtlich, dass wir unser Portfolio potenzieller Impfstoffe bald durch Verträge mit anderen Pharmaunternehmen bereichern und mit internationalen Partnern für einen universellen und gleichberechtigten Zugang zu Impfungen zusammenarbeiten können.“

Kommissarin Stella Kyriakides ergänzte: „Unsere Verhandlungen haben nun zu konkreten Ergebnissen geführt: Indem wir einen ersten Vertrag unterzeichnet haben, kommen wir unserer Zusage nach, ein diversifiziertes Impfstoffportfolio zum Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Mit der heutigen Unterzeichnung – die durch die umfangreichen Vorarbeiten Frankreichs, Deutschlands, Italiens und der Niederlande ermöglicht wurde — wird sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten Impfstofflieferungen erhalten, sobald sich ein Impfstoff als wirksam und sicher erwiesen hat. Wir gehen davon aus, dass wir sehr bald weitere Vereinbarungen mit anderen Impfstoffherstellern ankündigen können.“

AstraZeneca und die Universität Oxford haben sich zur Entwicklung und weltweiten Distribution des potenziellen rekombinanten Adenovirus-Impfstoffs der Universität zusammengeschlossen, der eine COVID-19-Infektion verhindern soll.

Der Impfstoffkandidat von AstraZeneca hat bereits die Phasen II/III mit umfangreichen klinischen Prüfungen am Menschen erreicht, nachdem die Ergebnisse der Phasen I/II hinsichtlich Sicherheit und Immunogenität vielversprechend waren.

Der heutige Vertrag basiert auf der am 14. August mit AstraZeneca geschlossenen Abnahmegarantie, die über das Soforthilfeinstrument finanziert wird.

Die Entscheidung für den von AstraZeneca angebotenen Impfstoff beruht neben anderen Faktoren auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, der eingesetzten Technologie (ein nicht-replikativer auf einem rekombinanten Schimpansen-Adenovirus (ChAdOx1) basierender Impfstoff), der raschen Auslieferung im großen Maßstab, den Kosten, der Risikoteilung, der Haftung und der ausreichenden Produktionskapazität für eine Belieferung der gesamten EU.

Die Regulierungsprozesse werden flexibel, aber dennoch solide sein. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur die im Rechtsrahmen der EU bestehenden Spielräume nutzen, um die Zulassung zu beschleunigen und für eine rasche Verfügbarkeit erfolgreicher Impfstoffe gegen COVID-19 zu sorgen, und dabei die Standards für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen aufrechterhalten.

Die notwendigen Sicherheitsanforderungen und die spezifische Bewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens gewährleisten, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin in vollem Umfang geschützt werden.

Um die von den Herstellern eingegangenen hohen Risiken auszugleichen, sehen Abnahmegarantien vor, dass die Mitgliedstaaten einen Hersteller für unter bestimmten Bedingungen eingegangene Verbindlichkeiten entschädigen. Die Haftung liegt nach wie vor bei den Unternehmen. Die Vorverträge mit den Unternehmen sehen aber Entschädigungsklauseln vor für den Fall, dass ein Hersteller zu Schadenersatzzahlungen verurteilt würde.

Hintergrund

Der heutige Vertrag mit AstraZeneca ist ein wichtiger Schritt hin zur Umsetzung der von der Kommission am 17. Juni 2020 angenommenen Europäischen Impfstrategie . Ihr Ziel ist es, allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb von 12 bis 18 Monaten hochwertige, sichere, wirksame und erschwingliche Impfstoffe zu sichern.

Zu diesem Zweck vereinbart die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Abnahmegarantien mit Impfstoffherstellern, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumen, eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen zu einem bestimmten Preis zu erwerben, sobald ein Impfstoff verfügbar wird.

Abnahmegarantien werden aus dem Soforthilfeinstrument finanziert, das eigene Mittel für die Schaffung eines Portfolios potenzieller Impfstoffe mit unterschiedlichen Profilen und von verschiedenen Herstellern vorsieht.

Die Europäische Kommission setzt sich auch dafür ein, dass ein Impfstoff weltweit verfügbar sein wird. Niemand wird sicher sein, bis alle sicher sind. Aus diesem Grund hat sie im Rahmen der Coronavirus Global Response bisher fast 16 Mrd. Euro bereitgestellt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt)

EU-Impfstrategie

Coronavirus – Krisenreaktion der EU

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu ( Claudia Guske ) , +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. August 2020
Autor
Vertretung in Deutschland