In der Erklärung wird weiter gefordert, dass alle Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft zielgerichtet, verhältnismäßig, transparent, zeitlich begrenzt und mit den WTO-Regeln vereinbar sein müssen. Die Maßnahmen sollten den internationalen Handel mit diesen Produkten nicht verzerren oder zu ungerechtfertigten Handelshemmnissen führen.
Die WTO-Mitglieder werden ermutigt, vorübergehende Lösungen zur Erleichterung des Handels zu schaffen. Die Unterzeichner verpflichten sich zudem, in einen Dialog einzutreten, um die Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit auf Pandemien zu verbessern, auch durch multilaterale Zusammenarbeit.
Neben der EU haben folgende WTO-Mitglieder die Initiative unterzeichnet: Australien, Brasilien, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Hongkong-China, Japan, die Republik Korea, Malawi, Mexiko, Neuseeland, Paraguay, Peru, Katar, Singapur, die Schweiz, das gesonderte Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu, die Ukraine, die Vereinigten Staaten und Uruguay.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. April 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland