Die Coronavirus-Pandemie ist ein großer Schock für die europäische und die globale Wirtschaft. Die Mitgliedstaaten haben bereits Haushaltsmaßnahmen ergriffen oder ergreifen derzeit Haushaltsmaßnahmen, um die Kapazität ihrer Gesundheitssysteme zu erhöhen und die am stärksten von der Krise betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftszweige zu unterstützen. In Kombination mit der rückläufigen Wirtschaftstätigkeit werden diese Maßnahmen zu deutlich höheren Haushaltsdefiziten führen.
Die Kommission fordert den Rat auf, ihren Vorschlag so rasch wie möglich zu billigen. Sie ist bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Lage dies erfordert.
Die Eurogruppe erwägt den Einsatz des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM zur koordinierten Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Die Kommission und der ESM bereiten derzeit mögliche Handlungsoptionen aus. Die Euro-Finanzminister werden am Dienstagabend ab 18.30 Uhr per Videoschalte zusammenkommen, wie Eurogruppen-Präsident Mario Centeno am Freitag per Twitter ankündigte.
Hintergrund
Die Kommission und der Rat haben bereits klargestellt, dass die Coronavirus-Pandemie als „außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der Regierung entzieht“ anzusehen ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass weitreichendere Flexibilität im Rahmen des SWP erforderlich ist, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor den Folgen dieser Krise zu schützen und die europäische Wirtschaft nach der Pandemie zu unterstützen. Daher hat die Kommission am Freitag beschlossen, die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorzuschlagen.
Die Strategie der EU-Kommission für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus umfasst die volle Ausschöpfung der Flexibilität unserer Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen und für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Mobilisierung des EU-Haushalts, damit die EIB-Gruppe kurzfristig Liquiditätsunterstützung für KMU leisten kann, und die Bereitstellung von 37 Mrd. Euro für die Bekämpfung des Coronavirus im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise.
Der Vorschlag folgt auf die Annahme eines Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen durch die Kommission ‚ der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, sicherzustellen, dass Unternehmen aller Art ausreichend Liquidität zur Verfügung steht und die Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit während und nach der Coronavirus-Pandemie gewahrt wird.
Weitere Informationen:
Treffen der EU-Finanzminister am 23. März 2020
Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel
Koordinierte europäische Reaktion auf das Coronavirus: Fragen und Antworten
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Vademekum zum Stabilitäts- und Wachstumspakt
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23 März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland