EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Die im Oktober getroffene Einigung über ein koordiniertes EU-Konzept für Reisebeschränkungen war ein großer Schritt nach vorn bei unseren Bemühungen, die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen und dabei zu gewährleisten, dass wichtige Reisen möglich bleiben und der Binnenmarkt weiterhin funktioniert. Auch in Zukunft werden wir unsere Bemühungen an der gemeinsamen Karte und einem gemeinsamen Ansatz ausrichten, damit Beschränkungen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend bleiben. Was wir jetzt angesichts der neuen Varianten brauchen, ist noch mehr Koordinierung und eine gemeinsame europäische Anstrengung, nicht unbedingt notwendige Reisen zu vermeiden. Eine Schließung der Grenzen würde nicht helfen, gemeinsame Maßnahmen dagegen sehr wohl.“
Reisen innerhalb der EU
Die Kommission hat heute eine entsprechende Aktualisierung der Empfehlung des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID‑19-Pandemie in der Europäischen Union vorgeschlagen. Angesichts der neuen Coronavirus-Varianten und der hohen Zahl von Neuinfektionen in vielen Mitgliedstaaten soll das das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet und Lieferketten nicht unterbrochen werden, auch wenn von nicht notwendigen Reisen abgeraten wird.
Der Vorschlag der Kommission sieht eine zusätzliche Koordinierung in zwei Bereichen vor, in denen sich die Mitgliedstaaten bereits auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben:
1. Aktualisierung des vereinbarten Farbcodes für die Kennzeichnung von Risikogebieten
Zusätzlich zu den bestehenden Farben Grün, Orange, Rot und Grau schlägt die Kommission vor, „Dunkelrot“ hinzuzufügen. Damit sollen Gebiete gekennzeichnet werden, in denen das Virus in sehr hohem Maße zirkuliert. Dies betrifft Gebiete, in denen die 14-Tage-Melderate bei mehr als 500 pro 100.000 Menschen liegt. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird weiterhin wöchentlich eine nach Regionen aufgeschlüsselte Karte der EU-Mitgliedstaaten veröffentlichen.
2. Strengere Maßnahmen für Reisende aus Gebieten mit höherem Risiko
Für Personen, die aus einem „dunkelroten“ Gebiet einreisen, sollten die Mitgliedstaaten von den Reisenden verlangen, dass sie:
- sich vor ihrer Ankunft einem Test zu unterziehen;
- UND sich einer Quarantäne unterziehen.
Da die Testkapazitäten gestiegen sind, könnten die Mitgliedstaaten Tests vor der Ausreise verstärkt auch für Gebiete durchführen, die derzeit als „orange“, „rot“ oder „grau“ kartiert sind. Personen, die in ihren Wohnsitzmitgliedstaat zurückkehren, sollten stattdessen die Möglichkeit haben, sich nach ihrer Ankunft einem Test zu unterziehen.
Menschen, die in Grenzregionen leben, sollten von einigen der Reisebeschränkungen ausgenommen werden. Wenn sie häufig die Grenze überqueren müssen, z. B. aus familiären oder beruflichen Gründen, sollten sie sich keiner Quarantäne unterziehen müssen, und die Häufigkeit der erforderlichen Tests sollte verhältnismäßig sein. Wenn die epidemiologische Situation auf beiden Seiten der Grenze ähnlich ist, sollte keine Testpflicht auferlegt werden.
Die Mitgliedstaaten sollten auch versuchen, Unterbrechungen des lebensnotwendigen Reiseverkehrs zu vermeiden, insbesondere um die Verkehrsströme im Einklang mit dem Green Lanes-System aufrechtzuerhalten und um Unterbrechungen der Lieferkette zu vermeiden.
In Anbetracht des erhöhten Risikos sollten sich Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben, wie medizinische Fachkräfte, und aus „dunkelroten“ Gebieten kommen, ebenfalls testen lassen und einer Quarantäne unterziehen, sofern dies keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die Ausübung ihrer wesentlichen Funktion oder Notwendigkeit hat.
Beschäftigte im Transportwesen, deren Kontakt mit der Allgemeinbevölkerung auf Reisen typischerweise begrenzt ist, sollten sich keiner Quarantäne unterziehen müssen und grundsätzlich von reisebezogenen Tests befreit werden.
Reisen von außerhalb der EU
Teil der zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen von außerhalb der EU sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission verpflichtende Tests vor Abreise und Quarantänemaßnahmen sein. Dies betrifft u.a. diejenigen, die aus notwendigen Gründen in die EU reisen, EU-Bürger und langfristig aufenthaltsberechtigte Personen sowie deren Familienangehörige.
- Obligatorische Tests vor der Abreise: Die Mitgliedstaaten sollten von Reisenden verlangen, dass sie vor der Abreise einen negativen COVID-19-PCR-Test durchgeführt haben und einen Nachweis über einen solchen negativen Test vorlegen. Der Test sollte frühestens 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt werden. EU-Bürger, in der EU ansässige Personen und ihre Familienangehörigen sollten die Möglichkeit haben, den Test nach der Ankunft durchzuführen. Die obligatorische Testung kann mit der Forderung nach Selbstisolierung, Quarantäne und Ermittlung von Kontaktpersonen sowie nach Bedarf mit zusätzlichen Tests für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen kombiniert werden, sofern der Mitgliedstaat seinen eigenen Staatsangehörigen bei Reisen aus demselben Nicht-EU-Land dieselben Anforderungen auferlegt.
Insbesondere Transport- und Grenzgänger sollten von der Anforderung, einen negativen PCR-Test vorzulegen, ausgenommen werden und nur aufgefordert werden, bei der Ankunft einen negativen Antigen-Schnelltest vorzulegen.
- Strengere Maßnahmen für besorgniserregende Virusvarianten: Bei Reisen aus Ländern, in denen eine besorgniserregende Virusvariante nachgewiesen wurde, sollten die Mitgliedstaaten systematisch Sicherheitsmaßnahmen wie Selbstisolierung, Quarantäne und Kontaktverfolgung für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen anordnen. Insbesondere sollten die Reisenden verpflichtet werden, bei oder nach der Ankunft Quarantäne zu halten und sich zusätzlichen Tests zu unterziehen.
Die Kommission empfiehlt außerdem aktualisierte Kriterien, wenn die Mitgliedstaaten über Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU aus einem Drittstaat entscheiden. Dazu zählen die Testrate, die Positivrate der Tests und der Nachweis neuer besorgniserregender Varianten.
Weitere Informationen:
Vorschlag der Kommission zur Änderung der Empfehlung des Rates vom 13. Oktober 2020 für ein koordiniertes Konzept zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung von nicht wesentlichen Reisen in die EU und zur möglichen Aufhebung dieser Beschränkung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland