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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Mai 2018Vertretung in Deutschland

Der digitale Binnenmarkt in Europa kann noch vor Ende 2018 Wirklichkeit werden

Zehn Tage vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission den europäischen Staats- und Regierungschefs heute (Dienstag) eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgelegt, die den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und...

Die heutige Mitteilung ist der Beitrag der Kommission zu den informellen Gesprächen, die die Staats- und Regierungschefs der EU morgen in Sofia führen werden.

Nach Auffassung der Kommission liegt es im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten, den digitalen Wandel durch ein europäisches Konzept zu steuern, das Investitionen in digitale Innovationen mit robusten Datenschutzvorschriften verknüpft und es der EU so ermöglicht, die Herausforderungen einer zunehmend datengestützten globalen Wirtschaft tatkräftig anzugehen.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte dazu: „Die Europäische Kommission hat alle Vorschläge zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts vorgelegt. Nun haben es die Staats- und Regierungschefs der EU in der Hand, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Diese Neugestaltung des Regulierungsumfelds sollte durch umfangreiche Investitionen in Bereichen wie Cybersicherheit, 5G, künstliche Intelligenz und Hochleistungsrechnen begleitet werden.“ Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Die jüngsten Enthüllungen zu Facebook und Cambridge Analytica bestätigen erneut, dass die EU mit der Einführung strenger Datenschutzvorschriften die richtige Entscheidung getroffen hat. Das Abgreifen von Daten mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu manipulieren, kann nicht hingenommen werden. Wir sind stolz darauf, den neuen globalen Standard für den Schutz personenbezogener Daten zu setzen.“

Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel ergänzte: „Ohne den richtigen Rechtsrahmen gibt es kein Vertrauen und halten die Unternehmen sich mit Online-Geschäften zurück. Die ePrivacy-Verordnung wird zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung die elektronische Kommunikation unserer Bürgerinnen und Bürger sicher machen. Die Gespräche in Sofia bieten den Staats- und Regierungschefs der EU die einzigartige Gelegenheit, die wichtigen, noch nicht verabschiedeten Vorschläge zur Digitalisierung entscheidend voranzubringen.“

Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten in der EU

Datenschutz-Grundverordnung: Zwei Drittel der europäischen Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass sie keinerlei Kontrolle über die von ihnen im Internet bereitgestellten Informationen haben, und die Hälfte befürchtet, Opfer von Betrug zu werden. Der jüngste „Facebook-/Cambridge Analytica“-Skandal hat das Bewusstsein für den möglichen Missbrauch von Daten, die nicht angemessen geschützt werden, geschärft.

Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt für einen besseren Schutz personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger durch

  • bessere Kontrolle über den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, einschließlich der Notwendigkeit einer eindeutigen Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten;
  • mehr Klarheit über die Datenschutzbestimmungen der Unternehmen;
  • die unverzügliche Meldung bedenklicher Datenschutzverletzungen.

Nächste Schritte: Die Kommission fordert die Staats- und Regierungschefs der EU dazu auf, sicherzustellen, dass die nationalen Behörden umgehend alle noch nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der neuen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten vorzubereiten.

ePrivacy-Verordnung: Neben der Datenschutz-Grundverordnung ist die im Januar 2017 vorgeschlagene ePrivacy-Verordnung, über die derzeit im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt wird, ein wichtiger Garant dafür, dass die Vertraulichkeit der Online-Kommunikation der europäischen Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibt. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für traditionelle Telekommunikationsbetreiber als auch für Online-Dienste wie E-Mails, Sofortnachrichten oder Online-Sprachdienste. Ohne die Einwilligung der Nutzer darf kein Diensteanbieter Zugang zu deren Geräten haben.

Nächste Schritte: Die Kommission fordert den Rat auf, sich rasch auf eine Verhandlungsposition zur ePrivacy-Verordnung zu einigen, damit die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament bis Juni 2018 beginnen können und die Verordnung bis Ende 2018 verabschiedet werden kann.

Notwendige Schritte zur Vollendung eines funktionierenden digitalen Binnenmarkts

Seit dem Startschuss der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt im Mai 2015 hat die Kommission Vorschläge für alle 29 Initiativen vorgelegt, denen wesentliche Bedeutung für einen gut funktionierenden digitalen Binnenmarkt beigemessen wird. Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger zeigen sich bereits. So hat sich z. B. seit dem Wegfallen der Roaming-Gebühren die Datennutzung bei Reisen in andere Mitgliedstaaten um das Vierfache erhöht. Der digitale Binnenmarkt könnte jährlich 415 Mrd. EUR zu unserer Wirtschaftsleistung und zur Schaffung von Hunderttausenden neuen Arbeitsplätzen beitragen.

Die Kommission ersucht die Staats- und Regierungschefs um Gespräche und um Vorgabe einer strategischen Richtung, um

  • die erforderlichen öffentlichen und privaten Investitionen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz, 5G-Netzen und Hochleistungsrechnen zu mobilisieren;
  • sicherzustellen, dass die Gesetzgeber bis Juni 2018 eine Einigung über die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten erzielen, die der Weiterentwicklung der europäischen Datenwirtschaft dienen soll;
  • bis Juni 2018 auch die Arbeiten für den Kodex für die elektronische Kommunikation abzuschließen, durch den Investitionen in hochwertige Hochgeschwindigkeitsnetze in der gesamten EU gefördert werden sollen;
  • die Mitgliedstaaten bei der Vermittlung der digitalen Kompetenzen zu unterstützen, die die Europäer in der digitalen Wirtschaft und der digitalen Gesellschaft von heute und morgen benötigen.

Generell sollten in Einklang mit der Aufforderung des Europäischen Rates vom Oktober 2017 alle übrigen noch auf dem Tisch liegenden Vorschläge zum digitalen Binnenmarkt bis Ende 2018 verabschiedet werden. Dazu gehört beispielsweise die Modernisierung des EU-Urheberrechts, die gewährleisten soll, dass Urheber online besser geschützt werden und sich der grenzüberschreitende Zugriff auf europäische Werke einfacher gestaltet.

Hintergrund

Die EU hat bereits Roamingentgelte innerhalb der EU abgeschafft und es für die Europäer möglich gemacht, mit ihren Online-Abonnements für Filme, Fernsehserien, Videospiele, Musik, Sportprogramme oder E-Books in der gesamten EU zu reisen.

Seit dem 9. Mai 2018 müssen die Mitgliedstaaten mit der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) das erste EU-weit geltende Cybersicherheitsgesetz anwenden, das durch ein umfassendes Maßnahmenpaket für mehr Cybersicherheit in der EU ergänzt werden wird. So soll unter anderem eine EU-Agentur für Cybersicherheit gegründet werden, die die Mitgliedstaaten beim Umgang mit Cyberangriffen unterstützt. Außerdem plant die Kommission, ein europäisches System zur Zertifizierung der Cybersicherheit einzuführen, durch das gewährleistet wird, dass digitale Produkte und Dienstleistungen „cybersicher“ sind. Dank neuer Vorschriften gegen ungerechtfertigtes Geoblocking werden die Verbraucher ab Dezember 2018 beim Online-Kauf von Produkten oder Dienstleistungen innerhalb der EU auf keine Hindernisse mehr stoßen. Für die Unternehmen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Geschäft.

Im April 2018 legte die Kommission alle verbleibenden Maßnahmen für den digitalen Binnenmarkt vor und präsentierte dabei auch ein europäisches Konzept für die Zukunft der künstlichen Intelligenz, Maßnahmen zur Bekämpfung der Online-Desinformation, einschließlich eines EU-weiten Verhaltenskodex für Desinformationen, sowie Bedingungen für Fairness und Transparenz in der Plattformwirtschaft, die ein innovationsfreundliches Umfeld für EU-Unternehmen schaffen sollen.

Parallel dazu wurde im Dezember 2015 die Datenschutz-Grundverordnung erlassen, die den Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von zwei Jahren lässt, damit sie und ihre Behörden bis zum Inkrafttreten am 25. Mai 2018 sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung schaffen können. Im Januar 2018 veröffentlichte die Kommission zudem Leitlinien für die EU-weite Anwendung der neuen Datenschutzvorschriften.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Sofia: Vollendung eines vertrauenswürdigen digitalen Binnenmarkts für alle
Factsheet: Ein digitaler Binnenmarkt für alle Europäer
Factsheet: Zeitplan für den digitalen Binnenmarkt – Maßnahmen der Europäischen Kommission seit 2015
Factsheet: Strengere Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Mitteilung „Vollendung eines vertrauenswürdigen digitalen Binnenmarkts für alle“

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland