Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. Februar 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Digitales COVID-Zertifikat der EU: Genesenennachweise auch auf Grundlage von Antigen-Schnelltests möglich

A hand holding a phone which displays the EU Digital COVID Certificate.

Die EU-Staaten können Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat der EU ab sofort auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausstellen. Bisher war dafür ein PCR-Testergebnis notwendig. Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) angenommen. Voraussetzung ist, dass der verwendete Antigen-Schnelltest in der gemeinsamen EU-Liste der COVID-19-Schnelltests aufgeführt ist. Er muss zudem von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise können die EU-Staaten ab jetzt ausstellen. Die Nachweise können auch rückwirkend erteilt werden, und zwar auf der Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Die gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Antigen-Schnelltests ermöglicht es den Mitgliedstaaten, rasch qualitativ hochwertige Tests zu ermitteln, die durch unabhängige EU-Evaluierungsstudien validiert wurden. Durch die Verwendung von Antigen-Schnelltests für die Ausstellung von Genesenennachweisen können die Mitgliedstaaten den erheblichen Druck auf die nationalen Testkapazitäten etwas abmildern, der durch das Aufkommen von Omikron entstanden ist."

Weitere Informationen:

Daily News vom 22. Februar 2022

Rechtsakt hinsichtlich der Ausstellung von Genesenennachweise auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests

Gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Schnelltests

Hintergrundinformationen zum Digitalen COVID-Zertifikat der EU

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Februar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland