Die EU-Staaten können Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat der EU ab sofort auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausstellen. Bisher war dafür ein PCR-Testergebnis notwendig. Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) angenommen. Voraussetzung ist, dass der verwendete Antigen-Schnelltest in der gemeinsamen EU-Liste der COVID-19-Schnelltests aufgeführt ist. Er muss zudem von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise können die EU-Staaten ab jetzt ausstellen. Die Nachweise können auch rückwirkend erteilt werden, und zwar auf der Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Die gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Antigen-Schnelltests ermöglicht es den Mitgliedstaaten, rasch qualitativ hochwertige Tests zu ermitteln, die durch unabhängige EU-Evaluierungsstudien validiert wurden. Durch die Verwendung von Antigen-Schnelltests für die Ausstellung von Genesenennachweisen können die Mitgliedstaaten den erheblichen Druck auf die nationalen Testkapazitäten etwas abmildern, der durch das Aufkommen von Omikron entstanden ist."
Weitere Informationen:
Daily News vom 22. Februar 2022
Gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Schnelltests
Hintergrundinformationen zum Digitalen COVID-Zertifikat der EU
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland