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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Dezember 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Digitales COVID-Zertifikat der EU: Gültigkeit von Impfzertifikaten wird auf neun Monate begrenzt

A hand holding a smartphone with the CovPass App opened on it.

Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Damit wird für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben. Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Februar 2022.

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: „Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit und eine Koordinierung auf EU-Ebene. Dieses wertvolle Instrument für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kann seine Stärke nur entfalten, wenn es in der gesamten EU kohärent eingesetzt wird.“

Eine verbindliche Gültigkeit von Impfzertifikaten wird gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden, wie dies vom Europäischen Rat im Anschluss an seine letzte Tagung vom 16. Dezember 2021 gefordert wurde. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Ein verbindlicher Anerkennungszeitraum der Impfzertifikate ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und wird Klarheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.

Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Wie die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU gelten die neuen Vorschriften für die Anerkennung nur im Zusammenhang mit Reisen. Die Mitgliedstaaten werden zwar ermutigt, sie anzugleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern, doch können sie bei der Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene unterschiedliche Vorschriften einführen.

Kodierung von Impfzertifikaten

Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.

Auffrischungsdosen werden wie folgt gekennzeichnet:

3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.

2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesenen Person.

Plattform für sicheres Reisen: Re-open EU

Relevante Informationen für sicheres Reisen in alle EU-Mitgliedstaaten und andere europäische Länder bietet die Plattform Re-open EU. Sie bietet insbesondere Informationen über die verschiedenen Maßnahmen, einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende, das digitale COVID-Zertifikat der EU sowie mobile Apps zur Ermittlung von Coronavirus-Kontakten. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Gleichwertigkeitsbeschlüsse COVID-Zertifikate

Die Kommission hat heute zudem fünf neue Beschlüsse angenommen, mit denen die Gleichwertigkeit der von Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU bestätigt wird. Das bedeutet, dass die Inhaber von Zertifikaten, die von Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellt wurden, diese zu denselben Bedingungen verwenden können wie die Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Gleichzeitig erklärten sich Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay bereit, das digitale COVID-Zertifikat der EU für ankommende EU-Bürger zu akzeptieren. Insgesamt sind damit 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten jetzt an das EU-System angeschlossen.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Informationsblatt über den neuen Vorschlag der Kommission für einen koordinierten Ansatz für einen sicheren Personenverkehr in der EU

Corona-Pandemie: Regelungen für Reisen und Gesundheit in der EU

Beschlüsse zur Gleichwertigkeit von COVID-Zertifikaten

ReopenEU

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Deutschland