Die EU-Kommission hat X ein Auskunftsersuchen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) übermittelt. X wird darin nach weiteren Einzelheiten dazu befragt, wie Inhalte auf der Plattform moderiert werden und wie das Unternehmen die Risikobewertung generativer AI-Tools durchführt. Das Auskunftsersuchen erfolgt auch vor dem Hintergrund des jüngsten Transparenzberichts von X, aus dem hervorgeht, dass das Team der Moderatoren von Inhalten seit Oktober 2023 um fast 20 Prozent reduziert wurde. Die sprachliche Abdeckung in der Europäischen Union wurde dadurch von elf auf sieben EU-Sprachen reduziert.
Die EU-Kommission bittet auch um weitere Details zu den Risikobewertungen und Abhilfemaßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen generativer KI-Tools auf Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler Inhalte und dem Schutz der Grundrechte..
Hintergrund
Im Dezember 2023 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen X ein, um zu prüfen, ob X gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Dabei geht es um die Bereiche des Risikomanagements, der Dark Pattern, der Werbetransparenz, der Moderation von Inhalten und dem Datenzugang für Forscher. Das heute übermittelte Auskunftsersuchen ist ein weiterer Schritt in der laufenden Untersuchung.
X muss der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 17. Mai bzw. 27. Mai 2024 übermitteln. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission nach einem Auskunftsersuchen Geldbußen wegen unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen verhängen. Wird keine Antwort erteilt, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung einzufordern. In diesem Szenario könnte die Nichteinhaltung der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Mai 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland