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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung20. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

DSA verpflichtet Pornhub, Stripchat und XVideos zu mehr Schutz ihrer Nutzerinnen und Nutzer

Focus on the keys of a laptop

Pornhub, Stripchat und XVideos zählen zu den sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und unterliegen damit entsprechend dem Gesetz über Digitale Dienste (DSA) zusätzlichen Pflichten. Das hat die EU-Kommission bekanntgegeben. Unter anderem müssen die drei Plattformen Minderjährige stärker schützen. Die Benennung als VLOPs ist das Ergebnis von Untersuchungen der Kommission: Sie ergaben, dass die drei Dienste die Schwelle von 45 Millionen durchschnittlichen monatlichen Nutzerinnen und Nutzer in der EU erreichen.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, begrüßte die Einstufung von Pornhub, XVideos und Stripchat als sehr große Online-Plattformen: „Dies wird eine genauere Prüfung und Rechenschaftspflicht ihrer Algorithmen und Prozesse ermöglichen. Der DSA beweist einmal mehr, dass er ein wichtiges Instrument ist, um sicherzustellen, dass die Technologie die Grundrechte der europäischen Bürger respektiert.“

Strengere Regeln für ausgewiesene VLOPs

Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des DSA müssen Pornhub, XVideos und Stripchat innerhalb von vier Monaten nach ihrer Einstufung als VLOP auch spezifische Maßnahmen ergreifen.

Ziel ist, ihre Online-Nutzer, einschließlich Minderjähriger, zu befähigen und zu schützen. Sie müssen alle systemischen Risiken, die sich aus ihren Diensten ergeben, ordnungsgemäß bewerten und abmildern.

Zu den zusätzlichen, spezifischen Verpflichtungen gehören:

Sorgfältigere Moderation von Inhalten:

  • VLOPs müssen ihre spezifischen systemischen Risiken im Hinblick auf die Verbreitung illegaler und die Grundrechte bedrohender Inhalte analysieren. Die Risikobewertungsberichte müssen der Kommission vier Monate nach Bekanntgabe der förmlichen Benennung vorgelegt und spätestens ein Jahr später veröffentlicht werden;
  • VLOPs müssen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen: Sie müssen Risiken angehen im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet (z.B. Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern) und Inhalten, die die Grundrechte beeinträchtigen (z.B. das Recht auf Menschenwürde und das Recht auf Privatleben im Falle des nicht einvernehmlichen Austauschs von intimem Material im Internet oder von Deepfake-Pornografie). Diese Maßnahmen können u. a. die Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen, Schnittstellen, Moderationsprozesse oder Algorithmen umfassen;
  • VLOPs müssen ihre internen Prozesse, Ressourcen, Tests, Dokumentationen und die Überwachung ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erkennung von systemischen Risiken verstärken.

Starker Schutz von Minderjährigen:

  • VLOPs müssen ihre Dienste, einschließlich ihrer Schnittstellen, Empfehlungssysteme und Geschäftsbedingungen, so gestalten, dass sie Risiken für das Wohlergehen von Kindern berücksichtigen und verhindern. Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern und zur Verhinderung des Zugangs von Minderjährigen zu pornografischen Online-Inhalten, u. a. durch Instrumente zur Altersüberprüfung;
  • In den Risikobewertungsberichten müssen insbesondere alle negativen Auswirkungen auf den Schutz der geistigen und körperlichen Gesundheit von Minderjährigen detailliert aufgeführt werden.

Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht:

  • VLOPs müssen sicherstellen, dass ihre Risikobewertungen und ihre Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen extern und unabhängig geprüft werden;
  • VLOPs müssen Verzeichnisse aller über ihre Schnittstelle geschalteten Anzeigen veröffentlichen;
  • VLOPs müssen Forschern Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewähren, auch überprüften Forschern, die von Koordinatoren für digitale Dienste benannt werden;
  • VLOPs müssen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen, einschließlich der Veröffentlichung von Transparenzberichten über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement alle sechs Monate, zusätzlich zu Berichten über ihre systemischen Risiken und Auditergebnisse einmal im Jahr;
  • VLOPs müssen eine Compliance-Funktion benennen und sich jedes Jahr einer externen unabhängigen Prüfung unterziehen.

Nächste Schritte

Nach ihrer Benennung als VLOPs wird die EU-Kommission für die Überwachung von Pornhub, Stripchat und XVideos zuständig sein, in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für digitale Dienste der Mitgliedstaaten, in denen sie niedergelassen sind.

Die Kommissionsdienststellen werden die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen durch diese Plattformen sorgfältig überwachen, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten und zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte. Die Kommissionsdienststellen sind bereit, eng mit den neu benannten Plattformen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Hintergrund

Am 25. April 2023 hat die Kommission die ersten 19 sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen benannt. Ab Ende August müssen diese VLOPs und VLOSEs die zusätzlichen Verpflichtungen des DSA einhalten. Bis zum 17. Februar 2024 müssen alle Plattformen, mit Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen, die allgemeinen Verpflichtungen des DSA einhalten.

Die Überwachung und Durchsetzung des DSA wird zwischen der Kommission und den Koordinatoren für digitale Dienste aufgeteilt, die von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Februar 2024 benannt werden.

Weiter Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung mit den allgemeinen DSA-Verpflichtungen (Klein- und Kleinstunternehmen sind ausgenommen).

Text im EU-Amtsblatt zum DSA

Fragen und Antworten zum Gesetz über digitale Dienste

Anleitung zur Zählung der Nutzerzahlen

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen unter dem DSA

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland