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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Oktober 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

E-Government: Zugang zu digitalen Behördendiensten soll vorangebracht werden

Der Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten soll EU-weit verbessert werden. Die für elektronische Behördendienste, so genannte E-Government-Dienste, zuständigen Minister haben heute (Freitag) in Tallinn bekräftigt, die Nutzung von elektronischen...

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Kommissionsvizepräsident Ansip und EU-Kommissarin Gabriel begrüßten die heutige Erklärung von Tallinn: „Wir begrüßen die Zusage der europäischen Minister, die öffentlichen Verwaltungen in Europa zu modernisieren, das ist ein wichtiger Impuls für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Alle Europäer sollten wie zu Hause Zugang zu Online-Diensten in anderen Mitgliedstaaten haben und elektronische Transaktionen müssen im Binnenmarkt erheblich erleichtert werden. “

Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden können, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.

Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Auch die private Wirtschaft kann mit den Regeln der eIDAS-Verordnung eID-Systeme grenzüberschreitend einsetzen.

Mit der eIDAS-Verordnung sollen die Identifizierungssysteme interoperabel und somit die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit erheblich vereinfacht werden.

Weitere Informationen:

Gemeinsame Erklärung von Kommissionsvizepräsident Ansip und Kommissarin Gabriel zur Annahme der Erklärung von Tallinn zum Thema E-Government

Tallin Erklärung zu E-Government

Schlussfolgerungen zum Digitalen Gipfeltreffen Tallinn

Informationen auf der Website des Bundesministeriums des Inneren zum eID

Die Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung)

Pressekontakt: Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Oktober 2017
Autor
Vertretung in Deutschland