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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Juni 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Ein Jahr danach: Abschaffung der Roamingkosten in der EU großer Erfolg

Die EU-Vorschriften, mit denen die Roamingaufschläge für Mobilfunk im EU-Ausland vor einem Jahr endgültig abgeschafft wurden, sind ein großer Erfolg. „Wir freuen uns, dass die Menschen ihr Handy auf Auslandsreisen in der EU immer ungezwungener...

„Seit der Abschaffung der Aufschläge wurden in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum über fünf Mal mehr Daten abgerufen und fast zweieinhalb Mal mehr Telefongespräche geführt. Das sind großartige Neuigkeiten. Außerdem gaben 82 Prozent der Personen, die im letzten Jahr in ein anderes EU-Land gereist sind, an, dass sie von den neuen Vorschriften profitiert haben.“

Dank der neuen EU-Roamingvorschriften, die seit dem 15. Juni 2017 gelten, können Verbraucher ihr Mobilgerät auf Reisen im EU-Ausland ohne zusätzliche Gebühren genau wie in ihrem Heimatland nutzen. Einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zum Roaming zufolge wissen 62 Prozent der Europäerinnen und Europäer, dass die Roamingaufschläge abgeschafft wurden, und 69 Prozent sind der Meinung, dass sie selbst oder eine ihnen bekannte Person davon profitieren werden. Besonders Vielreisende und junge Menschen wissen die eindeutigen Vorteile der neuen Vorschriften zu schätzen.

Dies sei ein Beispiel dafür, wie die EU das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger konkret verbessert, betonten Ansip und Gabriel. „Das „Roaming zu Inlandspreisen“ funktioniert und wird zur Gewohnheit: die Kunden wissen es zu schätzen, der Verbrauch ist gestiegen und die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten auf Reisen in der EU ist sehr hoch. Dies nützt sowohl den Verbrauchern als auch den Betreibern. Der starke Anstieg des Roamingverkehrs wirkt sich auch positiv auf die Roamingumsätze der Betreiber auf der Vorleistungsebene aus.“

Zusätzlich zur Abschaffung der Roamingaufschläge können die europäischen Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. April dieses Jahres auch ihre digitalen Abonnements auf Reisen nutzen. Ab dem 3. Dezember dieses Jahres werden die europäischen Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU online die besten Angebote finden können, ohne aufgrund der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes diskriminiert zu werden.

Hintergrund

Die Abschaffung der Roamingaufschläge war ein wichtiger Schritt, um den EU-Binnenmarkt für das digitale Zeitalter fit zu machen. Insgesamt hat die Kommission im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt 29 Legislativvorschläge vorgelegt. Davon wurden inzwischen 16 angenommen. Als erstes traten die neuen Roamingvorschriften, die Vorschriften über die Portabilität von Online-Inhalten und die Vorschriften gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft.

Die Kommission ruft die beiden gesetzgebenden Organe dazu auf, die verbleibenden 13 Legislativvorschläge im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2018 zu verabschieden.

Weitere Informationen:

Gemeinsame Erklärung zum ersten Jahrestag der Abschaffung der Roaming-Aufschläge

Eurobarometer-Umfrage zum Roaming (Juni 2018)

Abschaffung der Roamingaufschläge

Neues Portabilitätsvorschriften

Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings

Bericht des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zum Roaming

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland