Die Europäische Kommission vereinfacht die Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine. Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände wie Decken, Zelte und Stromgeneratoren können nun von Zöllen und der Mehrwertsteuer befreit werden. Wirtschaftskommissar Paolo Gentilioni erklärte dazu: „Der Krieg gegen die Ukraine hat zu unbeschreiblichem Leid geführt, aber auch gezeigt, wie ausgeprägt die Solidarität der EU ist. Die nun beschlossene Maßnahme wird den Mitgliedstaaten helfen, Ukrainerinnen und Ukrainern sowohl in der EU als auch in ihrem Heimatland dadurch Hilfe zu leisten, dass die Lieferung lebensrettender humanitärer Güter erleichtert wird. Genau das müssen wir jetzt tun.“
Ausnahmeregelung für Hilfsgüter
Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 und bis zum 31. Dezember 2022. Basierend auf dem Zollrecht der EU gilt sie für Waren von staatlichen Organisationen und anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege.
Die Mitgliedstaaten hatten die EU-Kommission um diesen Schritt gebeten. Die Schritte vereinfachen die großen Hilfeleistungen für die vom Krieg betroffenen Ukrainer und Ukrainerinnen. Mehr als 6,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer fanden Zuflucht in der EU, während fast 8 Millionen Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten, innerhalb der Ukraine flohen.
Der heutige Beschluss ergänzt die im April verabschiedeten neuen MwSt-Vorschriften. Diese ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Hilfslieferungen und Spenden für Katastrophenopfer von der Mehrwertsteuer zu befreien.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland