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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung1. Juli 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Einfachere Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine

Ein Piktogram von einem weißen Kreis, in dem sich auf der rechten Seite eine Statistik befindet und auf der linken Seite eine Darstellung eines Finanzhauses mit einem Euro-Zeichen in der Mitte. Mittig innerhalb des Kreises sind zwei graphisch dargestellte Menschen, die ihre Hände/Arme zueinander strecken. Über ihnen befindet sich ein weiterer kleinerer Kreis mit einem gelben Haken darin. Das gesamte Piktogram ist auf einem blauen Hintergrund dargestellt.

Die Europäische Kommission vereinfacht die Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine. Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände wie Decken, Zelte und Stromgeneratoren können nun von Zöllen und der Mehrwertsteuer befreit werden. Wirtschaftskommissar Paolo Gentilioni erklärte dazu: „Der Krieg gegen die Ukraine hat zu unbeschreiblichem Leid geführt, aber auch gezeigt, wie ausgeprägt die Solidarität der EU ist. Die nun beschlossene Maßnahme wird den Mitgliedstaaten helfen, Ukrainerinnen und Ukrainern sowohl in der EU als auch in ihrem Heimatland dadurch Hilfe zu leisten, dass die Lieferung lebensrettender humanitärer Güter erleichtert wird. Genau das müssen wir jetzt tun.“

Ausnahmeregelung für Hilfsgüter

Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 und bis zum 31. Dezember 2022. Basierend auf dem Zollrecht der EU gilt sie für Waren von staatlichen Organisationen und anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege.

Die Mitgliedstaaten hatten die EU-Kommission um diesen Schritt gebeten. Die Schritte vereinfachen die großen Hilfeleistungen für die vom Krieg betroffenen Ukrainer und Ukrainerinnen. Mehr als 6,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer fanden Zuflucht in der EU, während fast 8 Millionen Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten, innerhalb der Ukraine flohen.

Der heutige Beschluss ergänzt die im April verabschiedeten neuen MwSt-Vorschriften. Diese ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Hilfslieferungen und Spenden für Katastrophenopfer von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland