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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung6. September 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Einheitlicher Behindertenausweis und Parkausweis sollen Reisen für Menschen mit Behinderungen erleichtern

Press conference by Věra Jourová, Vice-President of the European Commission, and Helena Dalli, European Commissioner, on the European disability card

Bei Reisen in andere Mitgliedstaaten sollen Menschen mit Behinderungen künftig von Sonderkonditionen und besseren Rechten beim Parken profitieren. Möglich machen das die Vorschläge der Kommission für einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis und einen verbesserten Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, beide Ausweise sollen EU-weit anerkannt sein.

Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, wies darauf hin, dass der Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis bestehende Hindernisse für Menschen mit Behinderungen beseitigen werden. „Die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an den nationalen Grenzen haltmachen!“ Jourová ist zuversichtlich, dass die Vorschläge der Kommission die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen stärken und sie bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen wird. Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik sieht eine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus als wichtigen Beitrag zur Freizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Behinderungen. „Wir werden die Inklusion und die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unseren Gesellschaften erleichtern, indem sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderungen in allen Mitgliedstaaten problemlos Zugang zu der für sie bestimmten Unterstützung haben.“

Mehr Unabhängigkeit und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Wenn der Behindertenstatus im Ausland nicht anerkannt wird, können die betroffenen Personen bei einem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten keine Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen. Der einheitliche Europäische Behindertenausweis soll dieses Problem ausräumen. Er soll – als Ergänzung der nationalen Ausweise oder Zertifikate - in der gesamten EU als anerkannter Nachweis einer Behinderung dienen und den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen gewährleisten. Dazu gehören etwa Verkehrsdienstleistungen, kulturelle Veranstaltungen, Museen, Freizeit- und Sportzentren oder Vergnügungsparks. Der Ausweis wird von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt.

European Disability Card

Verbesserter Europäischer Parkausweis

Für viele Menschen mit Behinderungen ist die individuelle Fahrt mit dem Auto die beste oder einzige Möglichkeit, eigenständig zu reisen und sich selbstständig fortzubewegen. Es gewährleistet ihre Autonomie. Die vorgeschlagenen Verbesserungen am derzeitigen Europäischen Parkausweis werden Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den gleichen Parkrechten in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen. Der neue Ausweis wird die nationalen Parkausweise ersetzen und in der gesamten EU gelten.

European Parking Card for persons with disabilities

Barrierefreiheit der Ausweise sicherstellen

Um die Benutzerfreundlichkeit zu fördern und den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollen die Mitgliedstaaten gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie verpflichtet werden,

  • die Ausweise sowohl in physischer als auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen,
  • die Bedingungen und Regelungen für die Ausgabe oder den Entzug der Ausweise in barrierefreien Formaten öffentlich zugänglich zu machen,
  • zu gewährleisten, dass Dienstleistungsanbieter Informationen in barrierefreien Formaten über Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellen.

Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen, ihre Vertretungsorganisationen und die einschlägigen öffentlichen Stellen erforderlichenfalls rechtliche Schritte nach nationalem Recht einleiten können. Nach der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei Verstößen Geldbußen zu verhängen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Wenn der Vorschlag angenommen worden ist, haben die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Die vorgeschlagene Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wurde in der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angekündigt. Sie steht im Einklang mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte. Diese neue Initiative trägt auch zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei.

Diese Initiative baut auf den Ergebnissen des laufenden Pilotprojekts zum EU-Behindertenausweis auf, das seit 2018 in Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien durchgeführt wird. Berücksichtigt werden auch Erkenntnisse aus einer kürzlich durchgeführten öffentlichen Konsultation, zu der über 3300 Rückmeldungen eingingen, davon 78 % von Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Union der Gleichheit: Kommission schlägt Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis mit Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten vor

Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

Vorgeschlagene Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen (in leichter Sprache)

Fragen und Antworten

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. September 2023
Autor
Vertretung in Deutschland