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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung21. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum: Deutschland muss EU-Regeln ordnungsgemäß umsetzen

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem blau-lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, welcher immer wieder von der Darstellung unterschiedlicher Transportmittel unterbrochen wird. Oben links ist ein Auto dargestellt, oben in der Mitte des Kreises ein Fahrrad, rechts davon ein Flugzeug. Unten Rechts in der Ecke sieht meine grafische Darstellung eines Bus, links daneben ist ein Zug.

Deutschland setzt  die EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht ordnungsgemäß um. Deshalb erhält es von der Europäische Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens ein ergänzendes Aufforderungsschreiben.

Deutschland hat einige Richtlinienbestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt, die Kommission hatte deshalb bereits am 10. Oktober 2019 ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt. Zwar hat Deutschland einige der im ursprünglichen Aufforderungsschreiben angesprochenen Mängel behoben. Bei der Prüfung der von Deutschland neu notifizierten Rechtsvorschriften durch die Kommission wurden jedoch zusätzliche Bedenken aufgeworfen.

Zeitplan

Deutschland muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land richten und so die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten. 

Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum

Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen. Dieses Netz soll die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und gemeinsamer Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglichen.

Dies soll zum Teil mit der Richtlinie 2012/34/EU erreicht werden. Darin sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt.

Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Weitere Informationen

Vertragsverletzungsverfahren im Dezember: Wichtigste Beschlüsse 

Fragen & Antworten zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren

Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren 
 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland