Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen ergänzte: „Ich habe immer gesagt, dass wir klare, faire und durchsetzbare Regeln für die Arbeitskräftemobilität brauchen. Die heute erzielte Einigung über die Europäische Arbeitsbehörde ebnet den Weg zu einem fairen europäischen Arbeitsmarkt. Die Behörde wird sowohl den nationalen Behörden dabei zu helfen, Betrug und Missbrauch zu bekämpfen, als auch den Bürgerinnen und Bürgern die Mobilität erleichtern.
Die heutige Einigung ist das Ergebnis sehr konstruktiver und zügiger Verhandlungen, womit Europa seine Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, rasch zu entscheiden und Probleme schnell anzupacken. Ich möchte dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments Jeroen Lenaers und der rumänischen Ratspräsidentschaft meinen Dank aussprechen. Die heutige Einigung sollte nun rasch bestätigt werden, damit die Europäische Arbeitsbehörde in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen kann und schnell voll einsatzfähig ist. Dies ist ein entscheidender Schritt für ein sozialeres und gerechteres Europa.“
Im September 2017 hat Präsident Juncker erstmals eine Europäische Arbeitsbehörde angekündigt. Diese neue EU-Behörde wird die faire Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU erleichtern, damit Bürger und Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts nutzen können. Zudem wird sie die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden unterstützen, unter anderem bei der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch im sozialen Bereich.
Die nächsten Schritte
Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im Plenum vorgelegt.
Hintergrund
Präsident Juncker schlug in seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 vor dem Europäischen Parlament erstmals vor, eine Europäische Arbeitsbehörde einzurichten: „Wir sollten sicherstellen, dass alle EU-Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden – und zwar mithilfe einer neuen europäischen Aufsichts- und Umsetzungsbehörde. Es erscheint absurd, dass eine Bankenaufsichtsbehörde darüber wacht, ob Bankenstandards eingehalten werden, dass es aber keine gemeinsame Arbeitsbehörde gibt, die für Fairness innerhalb des Binnenmarkts sorgt.“
Etwa 17 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben oder arbeiten derzeit in einem anderen Mitgliedstaat – doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die EU hat einen umfangreichen Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, die verschiedene Aspekte der Mobilität regeln, darunter die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten erfordert jedoch eine strukturierte Zusammenarbeit und einen geregelten Austausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie Ressourcen für gemeinsame Tätigkeiten, z. B. die Organisation gemeinsamer Kontrollen oder die Schulung nationaler Mitarbeiter im Umgang mit grenzübergreifenden Fällen.
In diesem Sinne wird die Europäische Arbeitsbehörde – deren Einrichtung im März 2018 von der Kommission vorgeschlagen wurde – folgende Aufgaben wahrnehmen:
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Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Informationen und Diensten für Bürger/innen und Unternehmen;
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Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Unterstützung der Mitgliedstaaten durch konzertierte und gemeinsame Kontrollen zur Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
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Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten.
Die Arbeitsbehörde soll das Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) unterstützen und die Aufgaben der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit übernehmen und ausbauen.
Die Aufgaben der Behörde betreffen die Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität und zur Entsendung von Arbeitnehmern, zur Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor.
Es werden keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene geschaffen, und die Mitgliedstaaten werden weiterhin in vollem Umfang für die Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften zuständig sein. Der Mehrwert der Behörde besteht darin, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, bestehende Strukturen straffen und operative Unterstützung leisten wird, sodass die Vorschriften effizienter durchgesetzt werden – zum Nutzen der Bürger/innen, der Unternehmen und der nationalen Behörden.
Diese Straffung bringt auch finanzielle Vorteile mit sich, da sich durch die Rationalisierung bestehender Einrichtungen auf EU-Ebene Einsparungen erzielen lassen. Ferner wird die Unterstützung der Arbeitsbehörde den Mitgliedstaaten eine effizientere und umfassendere Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen ermöglichen, als dies bisher der Fall war. Außerdem wird die Behörde die Mitgliedstaaten durch technische und logistische Unterstützung entlasten. Diese finanziellen Vorteile werden voraussichtlich einen großen Teil der Betriebskosten der Behörde ausgleichen, deren Jahresbudget rund 50 Mio. EUR betragen wird. Sie wird etwa 140 Bedienstete haben, darunter 60 abgeordnete nationale Sachverständige, die von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten unter anderem als nationale Verbindungsbeamte eingesetzt werden.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland