„Internationale Reisen sind von entscheidender Bedeutung für den Tourismus und die Geschäftswelt sowie für ein Wiedersehen von Familie und Freunden. Auch wenn wir alle vorsichtig bleiben müssen, ist es an der Zeit, konkrete Vorbereitungen für die Aufhebung der Beschränkungen mit Ländern zu treffen, deren Gesundheitssituation ähnlich der EU ist, und für die Wiederaufnahme der Visaverfahren“, so EU-Innenkommissarin Johansson weiter.
Da die Gesundheitssituation in bestimmten Drittländern weiterhin kritisch ist, schlägt die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keine generelle Aufhebung der Reisebeschränkung ab dem 1. Juli vor. Die Beschränkung sollte für von den Mitgliedstaaten gemeinsam ausgewählte Länder aufgehoben werden. Dies sollte auf Grundlage einer Reihe von Grundsätzen und objektiven Kriterien erfolgen, einschließlich der Gesundheitssituation und der Möglichkeit der Anwendung von Eindämmungsmaßnahmen während der Reise, wobei Daten aus einschlägigen Quellen wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der WHO zu berücksichtigen sind.
Für Länder, für die die Beschränkung weiterhin gilt, schlägt die Kommission vor, die Kategorien der zugelassenen Reisenden zu erweitern, um z.B. internationale Studenten einzubeziehen. Die Kommission hat auch Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die Wiederaufnahme von Visaverfahren mit der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen koordiniert wird.
Schrittweise Aufhebung der Beschränkungen für Reisen in die EU
Die Maßnahmen an den EU-Außengrenzen müssen koordiniert und einheitlich sein, um wirksam zu sein. Da Reisende, die in die EU einreisen, sich frei von einem Land zum anderen bewegen können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen über die Aufhebung von Reisebeschränkungen koordinieren.
Aus diesem Grund sollten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Liste von Drittstaaten einigen, für die die Reisebeschränkungen zum 1. Juli aufgehoben werden können und die regelmäßig überprüft wird. Dazu schlägt die Kommission eine gemeinsame Checkliste vor.
In Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Checkliste empfiehlt die Kommission auch, die Reisebeschränkungen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zum 1. Juli aufzuheben, da deren epidemiologische Situation ähnlich oder besser als die der EU ist.
In dem am 15. April vorgelegten Fahrplan zur Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen wies die Kommission darauf hin, dass die Reisebeschränkungen innerhalb der EU schrittweise aufgehoben werden müssten, bevor in einer zweiten Phase die Beschränkungen an den Außengrenzen gelockert werden können. Dies ist nun in vollem Gange, da mehrere Mitgliedstaaten die Reisebeschränkungen innerhalb der EU bereits aufgehoben haben und andere planen, dies zum 15. Juni 2020 zu tun. Die Kommission ermutigt die übrigen Mitgliedstaaten nachdrücklich, den Prozess der Aufhebung der Beschränkungen der Freizügigkeit und der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der EU bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen.
Weitere Informationen:
Mitteilung über die dritte Bewertung der Anwendung der vorübergehenden Beschränkung der nicht zwingend notwendigen Reisen in die EU
Checklist für die mögliche Aufhebung der zeitweiligen Beschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU
Leitfaden für eine schrittweise und koordinierte Wiederaufnahme der Visaverfahren
Mitteilung zur vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Juni 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland