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Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. April 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Einsatz von Kohäsionsmitteln für Geflüchtete aus der Ukraine soll erleichtert werden

Symbolic -  European and Ukrainian flags

Der Einsatz europäischer Fördermittel zur Finanzierung der Grundbedürfnisse von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine soll schneller und unbürokratischer werden. Dafür hat die EU-Kommission heute (Freitag) vorgeschlagen, ein vereinfachtes Finanzierungsverfahren im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014 bis 2020 einzuführen, das eine sogenannte „vereinfachte Kostenoption“ vorsieht. Damit sollen Ausgaben für die unmittelbaren Bedürfnisse der Geflüchteten abgedeckt werden – etwa für Nahrungsmittel, Unterbringungs- und Transportkosten. „Die Menschen, die vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine fliehen, brauchen jetzt unsere Hilfe – und die EU ist bereit, die Mitgliedstaaten bei diesem Vorhaben zu unterstützen“, sagte Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte. „Mit diesem Vorschlag können die europäischen Mittel die Mitgliedstaaten schneller und mit minimalem Verwaltungsaufwand erreichen“, so Schmit.

Die geplanten Änderungen ergänzen die bereits vorhandene Flexibilität, die durch den Vorschlag für den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) und die Aufstockung der gesamten Vorfinanzierung im Rahmen von REACT-EU um 3,4 Milliarden Euro ermöglicht wurde. Mit den Plänen der Kommission wird der Aufforderung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments entsprochen, zusätzliche Vorschläge zur Verstärkung der EU-Unterstützung auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel für Flüchtlinge und ihre Gastgeber rasch mobilisiert werden können.

„Die Mitgliedstaaten, Regionen, Gemeinden und NGOs haben in den vergangenen Wochen enorme Anstrengungen unternommen, um den aus der Ukraine fliehenden Menschen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen“, ergänzte Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen. „Die EU prüft alle Möglichkeiten, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, diese Hilfe so schnell und effektiv wie möglich zu leisten. Mit diesem Vorschlag erleichtern wir die Nutzung der Kohäsionsfonds, reduzieren den Verwaltungsaufwand und erleichtern die Finanzierung der Grundbedürfnisse der Flüchtlinge.“

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für Personen, die gemäß der Richtlinie über vorübergehenden Schutz in ihrem Land aufgenommen wurden und sich noch dort aufhalten, einen wöchentlichen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen können. Diese Möglichkeit kann für maximal 13 Wochen ab der Ankunft der jeweiligen Person in der EU genutzt werden. Die Nutzung der vereinfachten Kosten bedeutet auch, dass die Mitgliedstaaten ihre Personal- und Verwaltungsressourcen darauf konzentrieren können, den Bedürftigen schneller Unterstützung zukommen zu lassen. Dieser neue Vorschlag stellt eine zusätzliche Änderung der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen dar und muss daher von den Mitgesetzgebern genehmigt werden. Sobald er angenommen ist, können die Mitgliedstaaten die Option sofort nutzen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 1. April 2022

Weitere Informationen zur Hilfe der EU für die Ukraine

Zehn Fragen zur EU-Kohäsionspolitik

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. April 2022
Autor
Vertretung in Deutschland